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Marina Engler, Dr. Kai Nitschke

Gesetzliche Betreuung

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Inhaltsverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Wann ist eine Betreuung sinnvoll?

Wann bekommt man eine rechtliche Betreuung?

Vor- und Nachteile

Was dürfen Betreute selbst entscheiden?

Die Alternativen – ein Kurzüberblick

Betreuung – ja oder nein?

Der Weg zur Betreuung

Ehrenamtliche oder berufliche Betreuung?

Das Betreuungsverfahren

Die eigenen Wünsche durchsetzen

Das Eilverfahren

Die Kosten einer Betreuung

Verlängerung und Ende der Betreuung

Von Geschäften, Verträgen, Prozessen und Wahlen

Das leisten Betreuende

Finanzen

Gesundheit und Medikamente

Wohnen und Umziehen

Behördenangelegenheiten

Organisation des Alltags

Zwangsmaßnahmen

Interview: „Ich biete Hilfe für die eher schwierigen Fälle an“

Selbst einen Menschen betreuen

Wie werde ich Betreuerin oder Betreuer?

Interview: „Man muss kein Jurist sein“

Rechte und Pflichten

Was ist zu Beginn einer Betreuung zu tun?

Darf ich noch Urlaub machen?

Probleme lösen

Vertretung kurzfristig finden

Übergabe gut organisieren

Schädigende Geschäfte verhindern

Umzug ins Heim koordinieren

Letzte Dinge erledigen

Gegen eine Betreuung vorgehen

Wir brauchen die Betreuung nicht!

Bei der Betreuerwahl mitbestimmen

Betreuerwechsel erwirken

Beschwerde einreichen

Klage einreichen

Unterstützung, Alternativen

Unterstützung suchen

Was kann die Vorsorgevollmacht?

Verfügungen rechtssicher erstellen

Rat und Hilfe für Angehörige

Hilfe

Adressen

Checkliste: Zu Beginn der Betreuung

Musterschreiben: Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Jahresbericht)

Stichwortverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Es kann viele Gründe haben, dass ein Mensch wichtige Lebensbereiche nicht mehr selbst organisieren kann – ob es Behördenangelegenheiten, die eigenen Finanzen oder Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen sind. Dann gibt es Hilfe durch eine rechtliche Betreuung. Dieser Ratgeber erklärt praxisnah, wie Verwandte, Freunde und Ehrenamtliche eine betroffene Person betreuen können, welche Probleme häufig auftreten und wer beim Lösen hilft.

Für wen kommt rechtliche Betreuung infrage?

Anspruch auf rechtliche Betreuung haben in Deutschland all jene Menschen, die in mindestens einem Lebensbereich ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) allein erledigen können. Das sind häufig Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Demenzerkrankung. Aber auch alterstypische Einschränkungen, eine chronische Krankheit wie Multiple Sklerose, ein Unfall oder eine akute Erkrankung wie Covid-19 können eine Betreuung erforderlich machen. Für jeden Menschen kann eine Betreuung irgendwann infrage kommen. Sie wird eingerichtet, wenn die betroffene Person das wünscht oder zumindest nicht ablehnt – und ein Gericht die Notwendigkeit bestätigt. Dann vertritt ein Betreuer oder eine Betreuerin die betroffene Person in den nötigen Lebensbereichen. Für welche Bereiche das möglich ist und was es bedeutet, erfahren Sie ab S. 10.

Welche Folgen hat eine rechtliche Betreuung?

Ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin darf in den Lebensbereichen, die das Gericht erlaubt hat, jemanden offiziell vertreten. Das bedeutet, Sie dürfen beispielsweise mit Kranken- und Pflegekasse, Behörden und Rentenkasse, Banken und Versicherungen kommunizieren und Anträge stellen. Es bedeutet nicht, dass jemand entmündigt wird und nicht mehr selbst nachfragen darf. Als Betreuer oder Betreuerin müssen Sie bestimmte Aufgaben übernehmen und der betreuten Person zu ihrem Recht verhelfen. Nur wenn die Person sich selbst schädigen würde, weil sie ihre Handlungen und Konsequenzen daraus nicht mehr einschätzen kann, kann das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt einrichten und damit ihre Befugnisse einschränken. Das bedeutet, dass die Betreuungsperson fortan ihre Einwilligung geben muss, bevor die betroffene Person größere Summen ausgeben darf. Details dazu lesen Sie ab S. 57.

Kann ich Betreuer oder Betreuerin werden?

Das Gesetz sieht vor, dass am besten Verwandte oder Freunde eine rechtliche Betreuung übernehmen, weil sie die Lebensumstände, Wünsche und Ängste der betroffenen Person kennen. Wenn Sie also die Betreuung für Ihren Partner oder Ihre Partnerin, Eltern, Geschwister, einen Freund oder eine Freundin übernehmen wollen und der- oder diejenige das auch möchte, dann ist das ideal. Es ist auch möglich, ehrenamtlich eine Betreuung für jemand Fremdes zu übernehmen. In allen Fällen haben Privatpersonen ein Anrecht auf Schulung und Beratung sowie Unterstützung während der Betreuung. Sie sind automatisch versichert und bekommen eine finanzielle Entschädigung. Nur wenn keine Privatperson infrage kommt, wird ein Berufsbetreuer bestellt. Details zu den Abläufen erfahren Sie im Kapitel „Selbst einen Menschen betreuen“ ab S. 85.

Wie treffen Betreuende Entscheidungen?

Betreuungspersonen müssen so handeln, wie es die betreute Person tun würde, wenn sie es noch könnte. Deren Wünsche und Vorstellungen sind entscheidend. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie niemandem einen gesünderen Lebensstil verordnen dürfen. Gegenüber dem Gericht haben Betreuungspersonen gewisse Pflichten. Sie müssen zum Beispiel am Anfang eine Übersichtsakte erstellen und regelmäßig berichten, wie die Betreuung läuft. Außerdem müssen sie für knifflige Entscheidungen eine Erlaubnis beim Gericht einholen, etwa wenn eine potenziell lebensgefährliche Operation ansteht. Details zu Rechten und Pflichten lesen Sie ab S. 90. Im Anhang finden Sie eine Liste der Aufgaben zu Beginn einer Betreuung und ein Musterformular für den Jahresbericht.

Wie kann ich gegen eine Betreuung vorgehen?

Es kommt vor, dass Angehörige den Eindruck haben, dass eine rechtliche Betreuung gar nicht nötig wäre. Allerdings ist es nicht so einfach, gegen eine Betreuung vorzugehen, weil das Gesetz Betroffene vor dem Eingriff Außenstehender schützt. Am ehesten Erfolg versprechend ist es daher, die betroffene Person zu fragen, ob sie zufrieden ist, und wenn nicht, sie zu ermuntern, beim Gericht einen Änderungsantrag zu stellen. Die betreute Person selbst hat nämlich jederzeit das Recht, die eigene Betreuung prüfen und, sofern möglich, ändern oder aufheben zu lassen.

Ist die betreute Person zufrieden oder kann sich nicht mehr selbst äußern, etwa weil sie im Koma liegt, können Angehörige und Freunde trotzdem den Kontakt zum Gericht suchen. Waren Sie schon am Betreuungsverfahren beteiligt, muss das Gericht Sie anhören. Auch als Unbeteiligte dürfen Sie Anregungen liefern. Mehr zu Ihren Möglichkeiten lesen Sie im Kapitel „Gegen eine Betreuung vorgehen“ ab S. 129.

Was ist in einem Notfall zu tun?

Manchmal muss es sehr schnell gehen. Etwa wenn ein Mensch im Krankenhaus liegt, sich sein Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert und die Frage im Raum steht, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen. Wenn die betroffene Person sich nicht äußern kann und weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung vorliegt, muss das Krankenhaus sich schnell um eine rechtliche Betreuung bemühen, damit jemand eine Entscheidung treffen kann. Als nahe Verwandte können Sie sich dafür zur Verfügung stellen. Details dazu lesen Sie ab S. 46.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt für Eheleute und eingetragene Lebenspartner eine wichtige Neuerung: Sie dürfen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge auch ohne schriftliche Erlaubnis für Partner oder Partnerin entscheiden und haben ein Auskunftsrecht. Dieses neue Auskunfts- und Entscheidungsrecht gilt aber nicht für erwachsene Kinder. Welche Optionen Ihnen eine Vorsorgevollmacht bietet, lesen Sie ausführlich ab S. 154.

Was ist neu im Betreuungsrecht?

Nicht nur das Ehegattenvertretungsrecht (siehe vorherige Frage), sondern auch einige andere wichtige Vorschriften im Betreuungsrecht wurden geändert und treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Alles, was in diesem Ratgeber beschrieben ist, bezieht sich auf die neuen Regelungen. Sofern in 2022 noch andere Regelungen gelten, wird an entsprechender Stelle darauf hingewiesen. Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: Auf die Wünsche der betreuten Person soll zukünftig noch besser eingegangen werden, die Berichtspflichten für private Betreuerinnen und Betreuer wurden vereinfacht. Zudem haben Angehörige und Vertrauenspersonen des betreuten Menschen künftig mehr Auskunftsrechte.

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Wann ist eine Betreuung sinnvoll?

Ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Betreuung kann für Betroffene und Angehörige Vor- und Nachteile haben. Mit Vollmachten und Verfügungen können Sie Einfluss nehmen.

imageJeder Mensch kann in die Situation geraten, dass er rechtliche Angelegenheiten wie Anträge, Finanzen oder gesundheitliche Entscheidungen akut oder dauerhaft nicht selbst organisieren kann. Dann ist eine rechtliche Vertretung nötig. Das Verfahren ist unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Eine gesetzliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie notwendig ist und praktische Hilfen wie eine Haushaltshilfe oder Pflegeleistungen nicht ausreichen. Wie viele Menschen das betrifft, wird nicht erfasst. Erhebungen gehen von etwa 1,25 Millionen Personen in Deutschland aus (Stand: 2017). Das klingt erst mal nicht viel, doch die Fluktuation ist hoch. Denn einige haben nur für ein paar Monate lang eine gesetzliche Betreuung. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa jede vierte Person irgendwann im Leben rechtliche Betreuung braucht. Über die Notwendigkeit entscheidet das Betreuungsgericht, das am örtlichen Amtsgericht angesiedelt ist. Das Ziel ist immer die bestmögliche Unterstützung der betroffenen Person, niemals ihre Entmündigung.

Wann bekommt man eine rechtliche Betreuung?

Wer sich um seine rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst kümmern kann, darf sich durch eine Betreuungsperson vertreten lassen – vorübergehend oder dauerhaft.

imageEs gibt viele verschiedene Gründe, warum sich jemand nicht mehr um die eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann. Die meisten denken zunächst an Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer Demenz. Tatsächlich kümmern sich rechtliche Betreuungspersonen manchmal für solche Betroffenen um alle wichtigen Lebensbereiche, manchmal auch nur um bestimmte Dinge wie etwa den Kontakt zu Behörden und die Anträge bei der Krankenkasse.

Doch dies ist nur ein Teil der Wahrheit. Viele Menschen mit einer geistigen Einschränkung haben keine Betreuung. Und immer mehr Betreuungspersonen vertreten Menschen mit ganz anderen Leiden. Denn auch alterstypische Einschränkungen, eine chronische Krankheit wie Multiple Sklerose, ein plötzlicher Unfall oder eine akute Erkrankung wie Covid-19 können eine rechtliche Betreuung nötig machen.

Entscheidend ist grundsätzlich, dass die betroffene Person bestimmte Dinge nicht mehr selbst organisieren kann und eine Betreuung wünscht oder zumindest nicht ablehnt. Zu den häufigen Lebensbereichen, für die ein Betreuer oder eine Betreuerin eingesetzt werden, gehören

imagedie Kommunikation mit Behörden, Ämtern und Versicherungen,

imagedas Kümmern um die Finanzen, etwa Alltagsgeschäfte, Vermögensverwaltung und Steuererklärung,

imagedas Organisieren von und Einwilligen in Untersuchungen und medizinische Behandlungen, auch Reha-Maßnahmen,

imagedie Verwaltung der Wohnung, des Hauses oder Pflegeheimplatzes sowie

imagedas Bearbeiten der Post, inklusive Begleichen von Rechnungen und Ablehnen ungerechtfertigter Zahlungsaufforderungen.

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer dürfen sich immer nur um die Lebensbereiche kümmern, die die betroffene Person nicht allein erledigen kann. Um das festzustellen, gibt es klare gesetzliche Regeln. Besonders wichtig sind die folgenden Punkte:

imageDie Wünsche der Betreuten müssen stets so gut wie möglich erfüllt werden.

imageEine Betreuung darf nie gegen den ausdrücklichen freien Willen angeordnet werden!

imageDie betreute Person kann jederzeit die Aufhebung der Betreuung oder Änderungen beantragen, und das Gericht muss die Möglichkeiten dazu prüfen.

Übrigens: Der juristische Fachbegriff lautet „rechtliche Betreuung“. In diesem Ratgeber verwenden wir weitere Formulierungen wie „gesetzliche Betreuung“, „rechtliche Vertretung“, „gesetzliche Vertretung“ synonym.

Regeln im Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht bezieht sich ausschließlich auf Erwachsene. Damit eine Betreuungsperson bestellt werden kann, muss es ein sogenanntes Fürsorgebedürfnis geben. Das bedeutet, dass sich eine volljährige Person wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder besonderen Lebensumständen nicht im erforderlichen Maße um manche oder alle eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann. In der Neufassung des BGB, die ab 2023 gilt, sind keine bestimmten Umstände mehr definiert. Jeder Mensch soll individuell begutachtet werden.

Eine rechtliche Betreuung kann vorübergehend oder auf Dauer eingerichtet werden. „Auf Dauer“ heißt, dass spätestens nach sieben Jahren erneut geprüft wird, ob die Betreuung noch notwendig ist. Sie kommt für Menschen mit geistigen Behinderungen oder chronischen Krankheiten infrage, bei denen davon ausgegangen wird, dass ihre Lebenssituation ungefähr gleich bleibt.

Alternativ ist auch eine vorübergehende Einrichtung für nur einige Monate möglich. Diese kommt beispielsweise infrage, wenn jemand auf der Intensivstation behandelt wird, aber gute Chancen bestehen, dass die betroffene Person wieder gesund wird.

imagePersönliche Anhörung

Eine rechtliche Betreuung ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Eine Betreuerin oder ein Betreuer darf deshalb nur bestellt werden, wenn es verhältnismäßig ist. Die Entscheidung muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Um das einzuschätzen, muss der betroffene Mensch – sofern möglich – immer persönlich angehört werden. Lediglich wenn jemand beispielsweise im Koma liegt und sich nicht äußern kann, darf darauf verzichtet werden. Aber auch dann ist der zuständige Richter oder die Richterin verpflichtet, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, zum Beispiel durch einen Besuch im Krankenhaus.

Einer rechtlichen Betreuung geht immer ein Verfahren an einem Betreuungsgericht voraus. Der zuständige Richter oder die zuständige Richterin ist verpflichtet, zum Wohle der potenziell Betreuten zu entscheiden. Das Gericht kann aktiv werden, wenn Eine Betreuung anregen, wie es juristisch korrekt heißt, kann prinzipiell jeder. Man muss dafür nicht verwandt oder vom Fach sein. So soll sichergestellt werden, dass beispielsweise auch Nachbarn, die häufig einen besonders engen Bezug im Alltag zueinander haben, eine Betreuung anregen können, um Hilfe zu ermöglichen. Weitere Details erfahren Sie in Kapitel 2 ab S. 29.

imagejemand für sich selbst um eine Betreuung bittet oder

imagejemand darauf hinweist, dass eine Betreuung für eine andere Person nötig sein könnte.

Einrichtung einer Betreuung

Wenn ein Betreuungsgericht einen Hinweis erhält, dass jemand eventuell eine rechtliche Betreuung braucht, muss es den Fall prüfen. Die betroffene Person muss angehört werden, bei Bedarf auch im eigenen Zuhause, damit die zuständige Richterin oder der Richter sich einen eigenen Eindruck verschaffen kann. Außerdem muss die betroffene Person darüber aufgeklärt werden, wie das Betreuungsverfahren abläuft und was genau eine Betreuung für ihr Leben bedeuten würde. Behörden, Ärzte, Angehörige oder andere nahestehende Personen können außerdem befragt werden, wie ihre Einschätzung ist. Auch ein Sachverständigengutachten ist möglich und in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben.

Die Wahl der Betreuungsperson

Bestätigt das Betreuungsgericht, dass eine rechtliche Betreuung nötig ist, wird ein Betreuer oder eine Betreuerin ausgewählt. Hat die zu betreuende Person einen konkreten Wunsch, wird dieser erfüllt, sofern nichts dagegenspricht. Ein Ablehnungsgrund wäre beispielsweise, wenn die Wunschperson vorbestraft ist oder kaum Deutsch spricht. Oder wenn sie die Betreuung nicht übernehmen möchte. In der Regel wird den Wünschen nach einer bestimmten Person aber entsprochen. Auch mehrere Betreuerinnen und Betreuer, die sich die Arbeit aufteilen, sind möglich. Mehr dazu ab S. 30.

imageJede und jeder Erwachsene ist in Deutschland für sich selbst verantwortlich. Wer Hilfe braucht, muss sie sich selbst suchen und organisieren. Das Betreuungsrecht ist dementsprechend „nur“ als eine Art letztes Sicherheitsnetz zu verstehen. Dieses Netz können aber auch Außenstehende aufspannen. Falls Sie eine Betreuung für jemanden anregen möchten, finden Sie ein Musterschreiben dafür in Kapitel 3 ab S. 74.

Gibt es keine Wunschperson, soll das Gericht sich, wenn möglich, immer für jemanden aus dem näheren Umfeld der Betroffenen entscheiden. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand, der einen anderen Menschen gut kennt und mag, auch dessen Wünsche umsetzen kann – egal, ob es um medizinische Entscheidungen, Geldanlage oder Behördenanträge geht.

Steht niemand aus der Familie, kein guter Freund und keine liebe Nachbarin zur Verfügung, ist die zweite Wahl eine fremde ehrenamtliche Betreuungsperson. Betreuungsvereine beraten und unterstützen Privatpersonen, die eine ehrenamtliche Betreuung für eine ihnen fremde oder nur entfernt bekannte Person übernehmen wollen. Im Laufe der Zeit entwickelt sich meist ein gutes Vertrauensverhältnis. Da ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer – egal ob verwandt oder nicht – nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten, ist dieser Weg für die betreute Person auch finanziell eine gute Option.

Nur wenn keine Privatperson infrage kommt oder die Betroffenen sich das explizit wünschen, darf das Gericht einen Berufsbetreuer oder eine -betreuerin bestellen. Auch bei komplizierten Lebensumständen kann das angeraten sein. Beruflich Betreuende müssen eine passende Ausbildung haben und werden je nach Erfahrung und Vermögen der betroffenen Person nach einer gesetzlich festgelegten Honorartabelle bezahlt. Details dazu lesen Sie ab S. 30.

Gut zu wissen

Eine rechtliche Betreuung ist nicht nötig, wenn Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige lediglich konkrete Hilfe braucht, wie etwa Pflegeleistungen oder eine Haushaltshilfe. Nur wenn sie oder er es nicht schafft, sich diese Hilfe auch zu organisieren, kann ein Betreuungsverfahren angeregt werden. Das Gericht richtet dann vielleicht auch nur eine vorübergehende Betreuung ein: Die Betreuungsperson übernimmt etwa die nötige Kommunikation mit der Pflegekasse und schließt einen Vertrag mit einer Haushaltshilfe ab. Sobald das erledigt ist, kann die Betreuung wieder aufgehoben werden. Ist weiterhin Hilfe nötig, etwa um Rechnungen abzuarbeiten oder die Kommunikation mit Ämtern, Versicherungen und Behörden zu gewährleisten, kann die Betreuung bestehen bleiben.

Die Betreuung im Alltag

Im Alltag sieht die Betreuung so aus, dass die Betreuungsperson regelmäßig bei dem betroffenen Menschen vorbeikommt und sich um die ihr zugewiesenen Lebensbereiche kümmert. Was das konkret bedeutet, hängt vom Einzelfall ab.

3 WICHTIGE
EIGENSCHAFTEN

Ehrenamtliche Betreuungspersonen sollten sich durch die drei folgenden Eigenschaften auszeichnen.

1 Kommunikationsfreude

Als Betreuer oder Betreuerin stehen Sie in häufigem Austausch mit der betreuten Person und ihren Angehörigen. Sie sollten Spaß am Gespräch haben und sich auch nonverbal verständigen können.

2 Einfühlungsvermögen

Einige Betreute können selbst nicht (mehr) klar kommunizieren, sind manchmal verwirrt oder geistig abwesend. Geduldiges Einfühlen und Zuhören sind wichtig für einen wertschätzenden Umgang.

3 Organisationstalent

Betreuende sollen häufig die Kommunikation mit Behörden übernehmen. Gute Organisation und Kenntnisse der deutschen Bürokratielandschaft sind äußerst hilfreich. Wenn sie nicht weiterkommen, sollten Betreuende sich auch selbst Rat und Hilfe holen.

Die Tochter, die eine Betreuung übernimmt, wird häufiger nach dem Rechten sehen und auch mehr Kleinigkeiten erledigen als ein Berufsbetreuer, der sich ausschließlich um die gerichtlich erlaubten Aufgaben kümmert. Wenn jemand auf der Intensivstation beatmet wird, hat die Betreuungsperson andere Aufgaben, als wenn der betreute Mensch zu Hause wohnt und Hilfe bei Anträgen braucht. Details zu den einzelnen Lebensbereichen – juristisch: Aufgabenkreisen – und den dazugehörigen Aufgaben, die eine Betreuungsperson übernehmen muss, liefert Kapitel 3 (S. 57).

Unabhängig von ihren konkreten Aufgaben sollen Betreuungspersonen ihre Arbeit stets am Wohl des betreuten Menschen orientieren. Das bedeutet, sie müssen laut Gesetz

imagesich am Anfang der Betreuung einen Überblick über die Lebensumstände verschaffen (und diese dem Gericht mitteilen),

imagedie betroffene Person nach ihren Wünschen befragen,

imageüber alle wichtigen Entscheidungen mit ihr sprechen,

imageihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung fördern,

imageLösungen für ihre Probleme finden,

imagesich im Bedarfsfall selbst Hilfe bei der Bewältigung von Schwierigkeiten suchen sowie

imagein einem regelmäßigen persönlichen Kontakt zu ihr stehen.

Vor- und Nachteile

Die rechtliche Betreuung ist ein gesetzlich festgelegtes Verfahren. Je nach Lebenslage und Vorlieben kann es für Betroffene und Angehörige sowohl Vor- als auch Nachteile haben.

imageDas Betreuungsverfahren soll sicherstellen, dass jede Person einen gesetzlichen Vertreter oder eine Vertreterin bekommen kann, wenn es nötig wird. Die meisten Betroffenen sind überrascht, wie kompliziert und detailliert die Regeln dafür sind. Hintergrund ist das deutsche Recht auf freie Entfaltung: Jeder Mensch soll sein Leben nach den eigenen Wünschen gestalten können.

Das gilt auch, wenn man nicht mehr alles selbst erledigen kann. Dementsprechend umfassend ist geregelt, was alles zu beachten ist, um den Wünschen einer betreuten Person so gut wie möglich zu entsprechen, und inwiefern Betreuende sich über deren Willen hinwegsetzen dürfen, wenn es der Sicherheit dient. Die Details haben in der praktischen Umsetzung ihre Vor- und Nachteile. Nicht immer sind diese ganz klar voneinander abgrenzbar. Vieles hängt von der individuellen Situation ab.

Vorteile einer Betreuung

Eine rechtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn das zuständige Betreuungsgericht die Notwendigkeit bestätigt. Mit diesem Gedanken fühlen sich viele Menschen wohl, weil sie wissen, dass sie so lange ganz allein entscheiden können, wie es noch geht. Wohl auch aus diesem Grund sind lediglich 4,7 Millionen Vorsorgevollmachten, in denen man selbst eine gesetzliche Vertretung bestimmen und somit das Betreuungsverfahren umgehen kann, beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt (Stand: 2020).

Das Betreuungsgericht kontrolliert und unterstützt außerdem die Arbeit jedes Betreuers und jeder Betreuerin. Berufsbetreuer und fremde ehrenamtliche Betreuungspersonen müssen ihre Arbeit und die Geldverwendung deutlich häufiger und genauer nachweisen als enge Familienangehörige, die eine rechtliche Betreuung übernehmen. Dadurch können die Gerichte transparent nachvollziehen, wie die Betreuenden das ihnen anvertraute Vermögen verwalten.

Gleiches gilt für das Thema Gesundheit. Riskante gesundheitliche Entscheidungen müssen bei einer rechtlichen Betreuung vom Gericht vorher geprüft und genehmigt werden. Das ist gesetzlich genau festgelegt. Somit bekommen die Betreuungspersonen auch Unterstützung bei schwierigen Entscheidungen. Außerdem können schwere Strafen verhängt werden, falls eine Betreuungsperson gegen den Willen eines betreuten Menschen entscheiden sollte.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Bei einer gesetzlichen Betreuung schauen immer mehrere Personen auf das Wohl des betreuten Menschen – und mindestens eine davon muss als Richter oder Richterin neutral entscheiden.

Nachteile einer Betreuung

Eine rechtliche Betreuung kann allerdings auch Nachteile haben. Denn ein neutraler Richter oder eine fremde Betreuerin kennen die persönliche Geschichte, Vorlieben und Abneigungen einer betreuten Person naturgemäß nicht so gut wie nahe Verwandte oder enge Freundinnen. Wird ein ehrenamtlicher oder ein beruflicher Betreuer bestimmt, kann es also trotz bester Absichten passieren, dass Entscheidungen getroffen werden, die die betreute Person eigentlich anders gewollt hätte. Manchen missfällt dieser Gedanke, dass „der Staat“ eine so hohe Entscheidungsgewalt erhält.

Außerdem ist eine rechtliche Betreuung mit Kosten verbunden. Das Betreuungsgericht erhebt eine Jahresgebühr für die Führung der Betreuung, die Betreuenden selbst erhalten ebenfalls Pauschalen. Alle Kosten sind gesetzlich festgelegt und an die Höhe des Vermögens gekoppelt. So soll sich im Bedarfsfall jeder Mensch eine Betreuungsperson leisten können. Nur wer wenig Vermögen besitzt, muss grundsätzlich nichts bezahlen. Dann übernimmt der Staat sämtliche Kosten der Betreuung. Weitere Details zu den Kosten ab S. 48.

Gut zu wissen

Ob und wie viel Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger für die Betreuung bezahlen muss, hängt maßgeblich von ihrem oder seinem Vermögen ab. Außerdem ist entscheidend, ob eine ehrenamtliche oder eine berufliche Betreuungsperson die Arbeit übernimmt. Die Maximalkosten für Menschen mit hohem Vermögen betragen zu Beginn der Betreuung zwischen 486 und 516 Euro pro Monat für eine erfahrene berufliche Betreuungsperson. Je länger die Betreuung dauert, desto stärker sinken die Pauschalen. Für private Betreuende ist grundsätzlich nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 425 Euro pro Jahr (ab 2023; vorher: 400 Euro) vorgesehen.

Zu guter Letzt erhalten die zuständigen Behörden und das Gericht grundsätzlich Einblick in die Vermögenssituation der Betroffenen. Wird eine Betreuung eingerichtet, muss der Betreuer oder die Betreuerin sich einen Überblick über das Vermögen der betreuten Person verschaffen und es an das Gericht melden. Anhand dessen werden die laufenden Kosten ermittelt. Außerdem ist das die Basis, um sicherzustellen, dass kein Geld verschwindet. Es sind also nachvollziehbare Gründe, die die Betreuten auch vor Missbrauch schützen sollen. Dennoch sehen es viele Menschen kritisch, ihre Finanzen offenlegen zu müssen.

Es kommt darauf an

Neben klaren Vor- und Nachteilen gibt es noch einige Punkte im Betreuungsrecht, die manche als positiv und andere als negativ ansehen. Dazu gehört insbesondere die Tatsache, dass Angehörige nur wenige eigene Rechte und Befugnisse im Betreuungsrecht besitzen (siehe Kasten rechts).

Dies kann Fluch oder Segen sein – insbesondere in Familien, in denen sich mehrere Geschwister uneinig sind, was das Beste für Mutter oder Vater ist. Hier gibt es enormes Konfliktpotenzial, das sich entweder noch verstärken kann, wenn einem der Kinder die rechtliche Betreuung zugesprochen wird und die anderen plötzlich außen vor sind, oder entspannt werden kann, wenn eine externe Betreuungsperson die Arbeit übernimmt und vermittelt.

Gut zu wissen

Sie werden zwar als Angehörige oder anderweitige Vertrauenspersonen nach Ihrer Meinung gefragt, haben aber in der Regel kein Mitentscheidungsrecht, wenn für eine nahestehende Person eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Auch nahe Familienmitglieder dürfen nicht einfach so Akten einsehen oder die Betreuungsperson kontrollieren. Denn damit würden Sie eine Machtposition bekommen, die das Gesetz nicht gestattet. Nur in spezifischen Fällen haben Angehörige eigene Rechte, und zwar, wenn sie offiziell „Beteiligte am Verfahren“ sind oder wenn es klare Hinweise gibt, dass eine Betreuungsperson gegen die Gesetze verstößt. Ob und wie Sie sich als Vertrauensperson frühzeitig offiziell am Betreuungsverfahren beteiligen können, erfahren Sie unter „Das Betreuungsverfahren“ ab S. 35.

Wenn es ein hohes Vermögen zu verwalten gibt, kommt es ebenfalls auf die individuelle Situation an, ob man das Betreuungsrecht als positiv oder negativ empfindet. Praktisch ist, dass sich im Idealfall ein Profi um die Geldangelegenheiten kümmern kann, wenn niemand aus der Familie oder dem Freundeskreis sich damit auskennt oder Zeit hat. Der Nachteil ist, dass dadurch womöglich hohe Pauschalen an eine rechtliche Betreuungsperson abfließen, die diese Arbeit übernimmt. Ob Sie das als negativ empfinden, ist auch Einstellungssache.

image Vor- oder Nachteil? Das liegt oft im Auge des Betrachters.

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Es gibt viele weitere Lebenslagen, in denen eine rechtliche Betreuung als positiv oder als negativ wahrgenommen werden kann. Eine schwierige gesundheitliche Situation zum Beispiel kann dazu führen, dass Angehörige sich gerne selbst kümmern möchten. Oder dazu, dass sie die Arbeit lieber abgeben wollen, um die gemeinsame Zeit wirklich genießen zu können. Eine große oder verstreut lebende Familie kann hilfreich sein, weil sich alle um je einen kleinen Part kümmern können. Es kann aber auch Schwierigkeiten geben, wenn sich nur eine Tochter engagiert kümmert und alle anderen nichts tun, weil sie so weit weg wohnen. Es kann total nützlich sein, wenn Schwiegertochter oder -sohn eine medizinische oder juristische Ausbildung hat und sich einschaltet. Es kann aber auch den Rest der Familie nerven, weil ein Mensch immer alles besser weiß.

So oder so lohnt sich die Auseinandersetzung mit dem Thema, um zu entscheiden, ob eine rechtliche Betreuung gut wäre, wer sie übernehmen könnte und was das für alle Beteiligten bedeuten würde. Inwiefern die Vor- oder Nachteile für die einzelnen Beteiligten überwiegen, lässt sich dann erst wirklich einschätzen. Neben Ratgebern wie diesem kann auch ein Gespräch mit Betroffenen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Betreuungsvereins für die Entscheidungsfindung hilfreich sein (siehe Infokasten unten).

imageLassen Sie sich bei einem Betreuungsverein beraten. Das geht vor Ort oder online. Dann können Sie allgemeine und individuelle Fragen klären. Viele Vereine bieten ihre Beratungen auch für Interessierte an, die noch keine Betreuung übernommen haben, es sich aber vorstellen können. Auch Beratungen zu Vollmachten und Patientenverfügungen sind möglich. Einen Betreuungsverein in Ihrer Nähe finden Sie online, indem Sie „Betreuungsverein + Wohnort“ in eine Suchmaschine eingeben.

Was dürfen Betreute selbst entscheiden?

Rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung! Sofern keine speziellen Umstände vorliegen, dürfen Betreute weiter alles entscheiden, was sie betrifft.

imageRechtliche Betreuungspersonen werden manchmal auch als gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter bezeichnet. Das umschreibt ihre Funktion sehr gut: Sie vertreten den betreuten Menschen. Aber dieser darf weiterhin alles entscheiden, was sein Leben betrifft, solange er die Konsequenzen seiner Entscheidungen realistisch einschätzen kann und sich selbst keine schweren Schäden zufügt. Im konkreten Einzelfall ist allerdings manchmal schwer zu erkennen, wo die Grenze liegt.

Grundsätzlich hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, unvernünftig zu sein. Man darf sich ungesund ernähren, wenig bewegen, legale Drogen nehmen, empfohlene Impfungen oder medizinische Behandlungen ablehnen und frei entscheiden, wofür man sein Geld ausgibt. All das gilt auch für betreute Personen. Und für Menschen, um die sich ihre Angehörigen Sorgen machen, die aber jede Hilfe ablehnen. Wenn diese wissen, worauf sie sich einlassen, dann dürfen sie das.

Anders sieht es aus, wenn ein Mensch aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung zwar glaubt, sein Leben im Griff zu haben, aber bestimmte Konsequenzen nicht einschätzen kann. Hier haben das Gericht und die (zukünftige) Betreuungsperson das Recht und die Pflicht, diesen Menschen vor Schäden zu bewahren. Es gibt zwei Optionen, eine Person ohne ihre Zustimmung oder sogar gegen ihren Willen „zu ihrem Glück zu zwingen“: Einwilligungsvorbehalt und Zwangsmaßnahme. Weiteres dazu lesen Sie auf S. 61 und S. 78.

Freie Entscheidung

Jeder erwachsene Mensch in Deutschland gilt als geschäfts- und entscheidungsfähig. Er darf also für sich Verträge abschließen und sein Leben so führen, wie er will. Die Ausnahme: Ein Gericht legt nach eingehender Prüfung der Lage etwas anderes fest. Die Bedingungen dafür sind aber – auch aufgrund des deutschen Erbes der Nazizeit – sehr streng. Weder bestimmte Krankheiten noch Behinderungen oder eine Sucht sind per se ein Grund für eine rechtliche Betreuung oder eine Einschränkung. Auch wenn Angehörige darum bitten, weil eine Einschränkung gut für die betroffene Person wäre, reicht das allein nicht aus – selbst wenn es nachvollziehbar ist. Es kommt auf die Situation an. Außerdem ist für jede Einschränkung mindestens ein medizinisches Gutachten nötig. Hier zwei Beispiele.

Beispiel 1: Peter hat nach einem Schlaganfall eine Reha-Behandlung mitgemacht und vieles wieder erlernt. Die Funktionsausfälle seines Gehirns sind vergleichsweise gering. Auffällig ist, dass er deutlich langsamer läuft als früher und undeutlich spricht, wenn er müde wird. Da er sich aber in der Regel verständlich äußern und sinnvolle eigene Entscheidungen treffen kann, ist nicht unbedingt eine rechtliche Betreuung nötig. Eine Vorsorgevollmacht hat und möchte Peter nicht. Nun gibt es zwei Varianten:

Wenn Peter mit bestimmten Abläufen, etwa der Kommunikation mit der Kranken- und Pflegekasse, überfordert ist, kann er selbst beim Gericht eine Betreuung beantragen. Wenn sie zustimmt, kann zum Beispiel seine Partnerin die Betreuung übernehmen.

Wenn Peter keine Betreuung will, kann niemand von außen eine solche erzwingen. Auch dann nicht, wenn etwa der Sohn den Eindruck hat, dass sein Vater sich mit der Bürokratie übernimmt und deshalb ein erneuter Schlaganfall zu befürchten ist. Sofern Peter diese Gefahr selbst erkennen und einschätzen kann, ist es sein Recht, dieses Risiko einzugehen.

Erzwungene Einschränkungen