COVER

Dr. rer. nat. Timo Gans-Eichler
Johannes Junge
Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
M. Eng. Georg Tschacher
Eckhard Tschersich

Die neue AwSV 2017

Praxisnahe Umsetzung des neuen Anlagenrechts für wassergefährdende Stoffe

1. Auflage

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

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linkVorwort

Zur Erhöhung des Boden- und Gewässerschutzes ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) geschaffen worden und am 01.08.2017 in Kraft getreten. Diese beendete die Diskussion über eine längst überfällige Regelung im Wasserrecht beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach gut acht Jahren. Die neue Bundesverordnung löst die bisher geltenden 16 „Landesverordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAwS) und die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen“ (VwVwS) ab.

Mit der AwSV wurden grundlegende und sowohl für die Wirtschaft, als auch für die Verwaltung bedeutende Regelungen im Bereich des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen abschließend geschaffen und die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes konkretisiert.

Die neue Anlagenverordnung muss ab sofort umgesetzt werden und bringt gravierende Änderungen, u. a. geänderte Wassergefährdungsklassen, neue Betreiberpflichten und eine umfangreichere Anlagendokumentation mit sich.

Dieses Fachbuch thematisiert alle Anforderungen der AwSV und weist auf alle relevanten Änderungen hin. Mithilfe detaillierter Ausführungen werden die Unterschiede zu den bisherigen Verordnungen übersichtlich aufgezeigt. Hierdurch erhält der Leser eine Erleichterung für die Umstellung auf die neue Anlagenverordnung. Zusätzlich dazu bieten die kommentierten Gesetzesauszüge der AwSV einen schnellen Überblick über die Inhalte der Verordnung. Mithilfe für die Praxis wertvollen Tipps und Hinweisen kann eine praktikable Umsetzung der AwSV einfach durchgeführt werden.

Den Grundlagen der AwSV ist das erste Kapitel dieses Buches gewidmet, das neben den rechtlichen Grundlagen und Neuerungen auch den Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen thematisiert. Durch die Anpassung des Anlagenbegriffes ist es besonders wichtig, alle Anlagen neu zu bewerten und zu überprüfen, ob „versteckte“ AwSV-Anlagen vorhanden sind. Ein häufiger Fehler in der Anwendung der AwSV besteht in einer falschen und deutlich zu engen Auslegung des Begriffs „Anlage“.

Als eine der wichtigsten Aufgaben der AwSV ist die Einstufung von Stoffen und Gemischen anzusehen, hier müssen Regelungen und Dokumentationsvorgaben zur Selbsteinstufung sowie die vorgegebenen Stoffeinstufungen durch das Umweltbundesamt beachtet werden. Ebenfalls relevant sind die verpflichtende Einstufung der Gefährlichkeit und die geänderten Wassergefährdungsklassen. Genauere Informationen hierzu liefert Kapitel 2, in welchem anhand von Beispielen und detaillierten Tabellen das genaue Vorgehen beschrieben wird.

Einen besonders großen Bereich der neuen AwSV nehmen die technischen und organisatorischen Anforderungen an Anlagen ein. Kapitel 3 erläutert dem Leser, welche Anforderungen für welchen Anlagentyp relevant sind, die Bestimmung und Abgrenzung der Anlagen und welche behördlichen Anforderungen sowie Technischen Regeln beachtet werden müssen.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal eine Undichtheit geben, müssen diese und die Ursache ohne weitere Hilfsmittel erkennbar sein. Die ausgetretenen wassergefährdenden Stoffe sowie evtl. in Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigte Stoffe müssen dann zurückgehalten und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Hierfür sind in der AwSV spezielle Vorgaben zu Rückhalteregelungen festgeschrieben. Kapitel 4 zeigt dem Leser, welche Regelungen beachtet werden müssen und welche Anforderungen die AwSV an die Rückhaltung stellt.

Des Weiteren werden in Kapitel 5 die Gefährdungsstufen von Anlagen näher erläutert. Diese haben in der neuen Anlagenverordnung nur noch Bedeutung für die organisatorischen Regelungen wie z. B. die Prüffristen, das Erfordernis von Eignungsfeststellungen sowie die Erstellung von Betriebsanweisungen.

Das letzte Kapitel 6 befasst sich mit den Überwachungs- und Prüfpflichten. Hier werden die Betreiberpflichten, die Prüffristen, die Ordnungswidrigkeiten und die Dokumentationsforderungen näher erläutert. In diesem Sektor ist es besonders wichtig, sich genau an die Vorgaben der AwSV zu halten, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Merching, 2017

linkAutorenverzeichnis

Dr. rer. nat. Timo Gans-Eichler

(Kapitel 2)

Dr. rer. nat. Timo Gans-Eichler ist Diplom-Chemiker & Qualitätsmanager. Im Jahr 2000 hat er den Grad Diplom-Chemiker mit dem Nebenfach Biochemie erlangt. Von 2000 bis 2004 war er anschließend Doktorand und Mitarbeiter am Anorganischen Institut in Bonn, wo er seine Doktorprüfung in Anorganischer Chemie und Physik abgelegt hat.

Von 2004 bis 2006 war Dr. Gans-Eichler wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Bioanorganischen Analytik an der Universität Hohenheim und beim Industrie geförderten Jahresprojekt am Institute for Fundamental and Applied Main Group Chemistry in Cardiff (UK).

Anschließend war er von 2006 bis 2010 wissenschaftlicher Mitarbeiter, Technischer Leiter, QMB und Sicherheitsbeauftragter im Bereich Medizinprodukte, Desinfektionsmittel, Kosmetik, Reinigungs- und Waschmittel, Biozidprodukte, Gefahrstoffmanager in Münster und im Großraum Köln.

Von 2010 bis 2015 arbeitete er als freiberuflicher Chemiker im Bereich Gefahrstoffmanagement und Regulatorik. Seit 2015 leitet er als Geschäftsführer der Dr. Gans-Eichler Chemieberatung GmbH ein Beratungsunternehmen.

Johannes Junge

(Kapitel 3.7; 4.1)

Johannes Junge ist Sachverständiger für anlagenbezogenen Gewässerschutz und seit zwölf Jahren in diesem Bereich tätig. Seit 2014 ist er Geschäftsführer bei der Firma Gewässer-Umwelt-Schutz GmbH. Zu seinen Hauptaufgaben zählen dabei die Entwicklung und Prüfung von Auffangsystemen zur Rückhaltung von wassergefährdenden Stoffen.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr

(Kapitel 1.1; 3.2-3.3; 5; 6)

Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr ist Bauingenieur und promovierte im Bereich Grundwasserhydrologie bzw. Grundwassermodellierung. Seine Spezialgebiete sind u. a. Gewässerschutz, Qualitäts- und Umweltmanagement und der anlagenbezogene Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Als einer der ersten Mitarbeiter des 1974 gegründeten Umweltbundesamtes wirkte er maßgebend an den fachlichen und strukturellen Grundlagen des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen mit. Dieses wurde über den Beirat „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe“ beim Bundesumweltministerium, dessen Geschäftsführer er bis zu seinem Ausscheiden 1986 aus dem Umweltbundesamt war, in den Gesetzgebungsbereich eingespeist.

Neben Lehr- sowie Vortragstätigkeiten und internationalen Aktivitäten war er Honorarprofessor an der TU Berlin und begründete das Institut für wassergefährdende Stoffe an der TU Berlin, dessen Leiter er bis 1998 war.

Aktuell ist Prof. Dr.-Ing. Lühr als Sachverständiger gemäß AwSV sowie für mehrere Entsorgergemeinschaften gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz tätig. Seit 1999 ist er Geschäftsführer der HPL-Umwelt-Consult GmbH in Berlin.

M. Eng. Georg Tschacher

(Kapitel 4.2)

M. Eng. Georg Tschacher ist studierter Sicherheitsingenieur mit den Schwerpunkten Brandschutz und Katastrophenschutz. Neben den weiteren Qualifikationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Brandschutzbeauftragten hat Herr Tschacher auch die Ausbildung zum Fachplaner Brandschutz. Innerhalb der Bureau Veritas Construction Services GmbH ist er in der Niederlassung Stuttgart im Geschäftsbereich Brandschutz als Projektleiter im Bereich des baulich-anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes tätig. Privat ist Herr Tschacher Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren Neuhausen a. d. F. und Duchtlingen.

Eckhard Tschersich

(Kapitel 1.2-1.3; 3.1, 3.4-3.6; 3.8-3.9)

Eckhard Tschersich besitzt neben einer langjährigen Tätigkeit in der Produktionsleitung von Chemie- und Recyclingbetrieben, eine über 25 Jahre Erfahrung als EHS- und Q-Manager im Bereich der Prozessindustrie, vorwiegend im Bereich der Chemie-, Pharma- und Metallproduktion. Er ist leitender Sicherheitsingenieur sowie Beauftragter u. a. für Immissions- und Gewässerschutz, Abfall, Business Continuity, Responsible Care und Sustainability sowie Social Responsability und Qualitätsmanagement. Herr Tschersich ist Inhaber des Ingenieurbüros SGU-plus, das Unternehmensberatung und Schulungen in den genannten Gebieten anbietet. Außerdem ist er als Autor bzw. Herausgeber im EHS-Bereich aktiv.

Gesamtinhaltsverzeichnis

Deckblatt

Impressum

Bedienung des E-Books

Vorwort

Autorenverzeichnis

Gesamtinhaltsverzeichnis

1 Einführung und Grundlagen

1.1 Rechtliche Grundlagen

1.1.1 Aufgehobene Regelungen

1.1.2 Zusammenhang AwSV und WHG

1.1.3 Anlagensicherheitskonzept für den bestimmungsgemäßen und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb von Anlagen

1.1.4 Aufbau der AwSV

1.1.5 Neue Regelungen

1.1.6 Einstufung der Gefährdung

1.1.7 Weitere Regelungen

1.2 Anwendungsbereich

1.2.1 Vorbemerkung

1.2.2 Grundlagen

1.2.3 Wassergefährdende Stoffe

1.2.4 Mengen

1.2.5 Anlagenbegriff

1.2.6 Tätigkeiten mit wassergefährdenden Stoffen

1.2.7 Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

1.3 Begriffsbestimmungen

2 Einstufung von Stoffen und Gemischen

2.1 Selbsteinstufung: Ausnahmen; Dokumentation; Überprüfung

2.1.1 Vorwort und Einleitung

2.1.2 Das Prinzip der Wassergefährdungsklassen

2.1.3 Verfahren zur Einstufung von Stoffen aufgrund von Gefahrenhinweisen gem. der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder Richtlinie 67/548/EWG sowie aufgrund von Daten

2.1.4 Verfahren zur Einstufung von Stoffen aufgrund von Vorsorgepunkten

2.1.5 Einstufungen von Stoffen durch das Umweltbundesamt

2.1.6 Zuordnung der Wassergefährdungsklasse zu Stoffen durch Vorsorgepunkte und/oder Bewertungspunkte

2.1.7 Verfahren zur Einstufung von Gemischen

2.1.8 Ausnahmen

2.1.9 Dokumentation

2.1.10 Überprüfung

2.2 Stoffgruppen

2.3 Mitteilungspflicht

3 Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen

3.1 Bestimmung und Abgrenzung von Anlagen

3.1.1 Grundlagen/Allgemeine Bestimmungen

3.1.2 Grundsatzanforderungen

3.1.3 Lageranlagen und Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden

3.1.4 Anlagen zum Lagern oder Abfüllen fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften

3.1.5 Abfüllanlagen

3.1.6 Umschlaganlagen

3.1.7 Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs

3.1.8 Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie zur Betankung von Wasserfahrzeugen

3.1.9 Fass- und Gebindelager

3.1.10 Notstromanlagen, Heizölverbraucheranlagen und zugehörige Abfüllflächen

3.1.11 Einmalig zu befüllende oder zu entleerende Anlagen (Hydraulikanlagen, ölgefüllte Transformatoren und ähnliche Anlagen)

3.1.12 Ölgefüllte Transformatoren, Hydraulikanlagen in Wehren und Schleusen sowie ähnliche Anlagen

3.1.13 Erdwärmesonden und -kollektoren, Solarkollektoren und Kälteanlagen

3.1.14 Unterirdische Ölkabel- und Massekabelanlagen

3.1.15 Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

3.1.16 Oberirdische Anlagen zum Umgang mit gasförmigen wassergefährdenden Stoffen

3.1.17 Löschwasser-Rückhalteanlagen

3.1.18 Auffanganlagen

3.1.19 Abwasser(behandlungs-)anlagen als Auffanganlagen

3.1.20 Anlagen in Wasserschutzgebieten und Überflutungsgebieten

3.2 Behördliche Anordnungen

3.3 Technische Regeln

3.3.1 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

3.3.2 Technische Regeln für Bauprodukte, soweit sie den Gewässerschutz betreffen

3.3.3 Deutsche und Europäische Normen, soweit sie den Gewässerschutz betreffen

3.4 Anforderungen an die Entwässerung

3.4.1 Grundlagen/Allgemeine Bestimmungen

3.4.2 Minimierung des Zutritts von Flüssigkeiten

3.4.3 Auslegung zusätzlicher Auffangvolumina/Berechnung einer Regenspende

3.4.4 Abläufe

3.4.5 Abpumpen/Pumpensümpfe/Pumpenauswahl

3.4.6 Abfüll- oder Umschlagsflächen – Ableitungen in Abwasseranlagen oder Gewässer

3.4.7 Anforderungen bei Eigenverbrauchstankstellen

3.4.8 Analytik

3.4.9 Kühlaggregate von Kälteanlagen mit Ethylen- oder Propylenglykol

3.4.10 Entwässerung von Niederschlagswasser in Biogasanlagen

3.4.11 Ausnahmen

3.5 Anforderungen an das Befüllen und Entleeren

3.5.1 Grundlagen/Allgemeine Bestimmungen

3.5.2 Befüllen oder Entleeren mit Fasspumpen

3.5.3 Anschlüsse beim Befüllen von AwSV-Anlagen (Schläuche/Verladearme)

3.5.4 Verbindungselemente beim Anschluss von Schläuchen und Verladearmen an die AwSV-Anlagen

3.5.5 Wegfahrsicherung/Abreißkupplungen

3.5.6 Verwechselungsgefahr bei Multianschlüssen

3.5.7 Füllstandsüberwachung/max. Niveauschalter

3.5.8 Sicherheitseinrichtungen vor Überfüllung

3.5.9 Überwachung des Befüll- oder Entleerungsvorgangs

3.5.10 Prüfung der Sicherheitseinrichtungen vor Beginn eines Befüll-/Entleerungsvorgangs

3.5.11 Befüllen ortsbeweglicher oberirdischer Behälter

3.5.12 Befüllen von Behältern in Anlagen zur Lagerung von Brenn- und Kraftstoffen aus Straßentankwagen, Aufsetztanks und ortsbeweglichen Tanks

3.6 Lageranforderungen

3.6.1 Grundlagen/Allgemeine Bestimmungen

3.6.2 Größe und Gestaltung von Auffangvolumina im Lager

3.6.3 Stapelhöhe und -art in Fass- und Gebindelägern (IBCs nach Herstellerangaben)

3.6.4 Lagerordnung

3.6.5 Lagerbuch mit Füllständen/gelagerten Mengen (Feuerwehr)

3.6.6 Aktive und passive Lagerung

3.6.7 Verkehr im Lager

3.7 Anforderungen an besondere Anlagen

3.7.1 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der Energieversorgung und in Einrichtungen des Wasserbaus

3.7.2 Besondere Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren, Solarkollektoren und Kälteanlagen

3.7.3 Besondere Anforderungen an unterirdische Ölkabel- und Massekabelanlagen

3.7.4 Besondere Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

3.7.5 Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit gasförmigen wassergefährdenden Stoffen

3.8 Anforderungen an Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten

3.8.1 Grundlagen/Allgemeine Bestimmungen

3.8.2 Anforderungen und Maßnahmen an AwSV-Anlagen, die in Schutzgebieten liegen

3.8.3 Anforderungen an Anlagen in Überschwemmungsgebieten

3.8.4 Abstand zu Trinkwasserbrunnen, Quellen und oberirdischen Gewässern

3.8.5 Prüffrequenzen für Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten

3.9 Fachbetriebe

3.9.1 Grundlagen/Allgemeine Bestimmungen

3.9.2 Fachbetriebspflichtige Anlagen

3.9.3 Fachbetriebspflichtige Tätigkeiten

3.9.4 Unterlagen für Fachbetriebe

3.9.5 Zertifizierung von Fachbetrieben

3.9.6 Hinweise zur Auswahl qualifizierter Fachbetriebe

3.9.7 Pflichten der Fachbetriebe

4 Rückhaltung

4.1 Rückhaltung wassergefährdender Stoffe

4.1.1 Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe

4.1.2 Anforderungen an die Entwässerung

4.1.3 Pflichten bei Betriebsstörungen und Instandsetzung

4.1.4 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei Rohrleitungen

4.1.5 Anforderungen bei der Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung

4.1.6 Kostenlage der Verordnung

4.2 Rückhaltung bei Brandereignissen

4.2.1 Schutzziel und Bemessungsgrundlagen

5 Gefährdung

5.1 Gefährdungsstufen von Anlagen

5.2 Anzeigepflicht

5.3 Eignungsfeststellung

6 Überwachungs- und Prüfpflichten

6.1 Betreiberpflichten

6.1.1 Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen

6.1.2 Bestimmung und Abgrenzung der Anlagen

6.1.3 Befüllung und Entleerung

6.1.4 Umgang mit Betriebsstörungen und den Instandsetzungen

6.1.5 Anzeige

6.1.6 Dokumentation der Anlagen

6.1.7 Vorhaltung einer Betriebsanweisung

6.1.8 Überwachung und Prüfung der Anlage

6.2 Prüffristen für bestehende Anlagen

6.3 Bestellung von Sachverständigen

6.4 Pflichten der bestellten Sachverständigen

6.5 Zertifizierung von Fachbetrieben

6.6 Pflichten bei Betriebsstörungen und Instandsetzungen

6.7 Beseitigung von Mängeln

6.8 Ordnungswidrigkeiten

6.9 Dokumentation

Stichwortverzeichnis

Weiterführende Informationen