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Irmgard Litten

 

Eine Mutter kämpft gegen

Hitler

 

Mit einem Vorwort von Rudolf Olden

und einem Nachwort von Heribert Prantl

 

 

 

 

ars vivendi

 

Vollständige eBook-Ausgabe der im ars vivendi verlag erschienenen Neuausgabe auf Basis der Ausgabe Die Hölle sieht dich an – der Fall Litten, Editions Nouvelles Internationales, Paris 1940.

Vergleichend und ergänzend wurde die Textfassung Eine Mutter kämpft gegen Hitler, Greifenverlag zu Rudolstadt 1947, in der DDR-Neuausgabe von 1984 herangezogen.

 

Aufgrund des historischen Charakters der Texte wurde für Irmgard Littens Aufzeichnungen und Rudolf Oldens Vorwort die alte Rechtschreibung gewählt und eine Angleichung der in Frankreich erschienenen Version an die im Deutschen geläufige Schreibung und die satztechnischen Gepflogenheiten vorgenommen.

 

© März 2017 by ars vivendi verlag GmbH & Co. KG Bauhof 1, 90556 Cadolzburg

Alle Rechte vorbehalten

www.arsvivendi.com

 

Datenkonvertierung eBook: ars vivendi verlag

 

eISBN 978-3-86913-760-5

 

Inhalt

Hans Litten – Vorwort von Rudolf Olden

I. Teil: Von Sonnenburg bis Esterwegen

1. Sonnenburg: Mordsturm 33 rächt sich

2. Spandau – noch nicht gleichgeschaltet

3. Die Gestapo verhört

4. Der Reichsjustizminister ist machtlos

5. Brandenburg: »Das werden mir die Schutzhäftlinge büßen!«

6. Ein Befreiungsversuch

7. Das Schicksal der Brüder

8. Papenburg: KZ-Lazarett und Marien-Hospital

9. Rechtsanwälte unter Terror

II. Teil: Lichtenburg

1. Kampf um einen Besuch

2. »Die Gedanken sind frei!«

3. Freundschaftsbeweise

4. Lord Allen of Hurtwood – Herr von Ribbentrop

5. Volksabstimmung im Konzentrationslager

6. Der schwarze Hof

III. Teil: Buchenwald und Dachau

1. Uta von Naumburg

2. Ich »denunziere«

3. Letztes Wiedersehen

4. Wegen Verbreitung von Greuelnachrichten

5. Mit den Mördern meines Sohnes

6. Matthäus-Passion

Aus Briefen meines Sohnes, geschrieben in Konzentrationslagern

Nachwort von Heribert Prantl

Die Autorin

Anhang: Historische Dokumente und Fotografien

 

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Hans Litten

Zeichnung eines Schutzhäftlings aus dem Konzentrationslager Lichtenburg

 

Hans Litten – Vorwort von Rudolf Olden

Aus dem Dämmer der Erinnerung taucht das Bild Hans Littens wieder vor mir auf und nimmt Gestalt an.

Ich sah ihn das erste Mal in einer Versammlung der Liga für Menschenrechte, in der ich über eine Mißhandlung oder Vernachlässigung von Fürsorgezöglingen gesprochen hatte. In der Diskussion sprach aus dem Saal heraus auch ein junger Mensch, den ich für einen Schüler hielt. Daß ein Halbwüchsiger sich in einer öffentlichen Versammlung zum Wort meldete, zumal da es um das Schicksal Jugendlicher ging, wäre damals nicht unmöglich gewesen. Der Sprecher war von zarter Gestalt, er hatte ein glattes Gesicht, eine randlose Brille vor den runden hellen Augen. Er trug das Hemd am Hals offen und kurze Hosen, unter denen die Knie nackt waren. Seine Argumentation schien mir klug, aber auch altklug, mit einer etwas kindlichen Überlegenheit vorgebracht. Was er sagte, entsprach der radikalen These der Jugendbewegung: daß die Jugend ein Recht auf ihr eigenes Leben, auf Selbstbestimmung, habe und daß wir Erwachsene, auch wenn wir, wie hier, die Rechte Jugendlicher verteidigten, kein Recht auf Einmischung hätten.

Meine Antwort muß wohl etwas väterlich geklungen haben. Denn nach dem Schluß der Debatte sagte einer meiner Freunde lachend zu mir: »Wissen Sie, wer der ›Junge‹ war? … Der Assessor Litten.«

Assessor, das bedeutete: ein Jurist, der ein jahrelanges Studium und eine jahrelange Vorbereitungszeit einschließlich verschiedener Examina hinter sich hat, der jeden Tag Richter oder Anwalt werden kann, der, ist er auch noch so fleißig gewesen, die Mitte der Zwanziger erreicht haben muß und also kein Kind mehr ist.

Als ich Hans Litten das nächste Mal sah, trug er die schwarze Anwaltsrobe und verteidigte in einem politischen Prozeß. Das Gesicht war auch jetzt kindlich; rein und klar blickten die lichtgrauen Augen durch die Brillengläser, und es war dem ersten Blick erkennbar, daß er, obwohl ein Erwachsener, bei weitem der jüngste unter den anwesenden Verwaltern der Justiz war. Wer aber auch nur kurze Zeit beobachtete, der sah, daß der junge Jurist von dem überlegenen Alter der anderen nicht beeindruckt war. Er gab keines seiner Rechte, auch das kleinste nicht, auf. Seine Art, zu befragen, war ruhig und gemessen, dabei sehr eingehend, lieber wiederholte er denselben Sinn in anderen Worten, als daß er irgendeine Einzelheit im Dunklen ließ. Man kennt die Art kontinentaler Richter: Sie sind stets darauf bedacht, den Fortgang des Prozesses zu fördern, zu Ende zu kommen; nur zu leicht geschieht es, daß sie die Anwälte zu hemmen, ihr Verhör abzukürzen versuchen. Das war schwierig mit diesem gründlichen Verteidiger, der offenbar unbegrenzte Zeit und unbegrenzte Geduld hatte und auch Geringfügiges wichtig nahm, wenn es im Interesse seines Mandanten zu liegen schien. Schwer war es auch, ihn vom Wort abzudrängen, weil er ein vorzüglicher Kenner des Prozeßrechts war, und so hieß es oft für die anderen Beteiligten, sich in Geduld zu fassen.

Es gab damals in Moabit, in dem häßlichen roten Berliner Strafjustizhaus – beileibe kein »Palast« wie in lateinischen Hauptstädten – einen Typus Verteidiger, der Mängel seiner Sache oder auch seiner Person durch Erregtheit, auch durch Stimmaufwand, auszugleichen versuchte: Dieser Typus war besonders unter den Anwälten vertreten, die zur äußersten Linken oder zur äußersten Rechten zählten. Von ihnen unterschied sich Litten deutlich, ja auffallend. Er war hier so radikal, wie er in jener Versammlung bei der Vertretung der Jugendrechte gewesen war; aber sein Radikalismus zeigte sich nicht in den äußeren Mitteln. Er trat zutage in der Formulierung von Fragen und Beweisanträgen, die gelegentlich scheinbar Entferntes, ja den ganzen Staatsaufbau umfaßten, wo die Verhandlung nur um eine Straßenrauferei zu gehen schien; und er erwies sich in jener Gründlichkeit, die auch den scheinbar gleichgültigen Punkt ins Licht zog. Beides, wie wir sehen werden, hat dazu beigetragen, den Rechtsanwalt Litten ins Verderben und in den Tod zu führen.

Die Straßenraufereien, die damals den Strafgerichten von Moabit Beschäftigung gaben, hatten allerdings, das war unverkennbar, nicht wenig mit dem Staat und mit der Staatsform zu tun. Deutschland war in eine revolutionäre, präziser gesagt: in eine konterrevolutionäre Periode getreten. Gegen Ende des Jahres 1929 hatten starke Mächte im Hintergrund des politischen Theaters beschlossen, das Schicksal Deutschlands von Grund aus zu ändern. Sie meinten, man habe nun lange genug Demokratie und Erfüllungspolitik spielen lassen, ein neues Programm sei fällig. Dies Programm enthielt als Hauptpunkte: das Ende des Vertrags von Versailles, keine Reparationszahlungen mehr und ein starkes Heer, nicht nur die hunderttausend Mann. Dazu aber zunächst: Diktatur an Stelle der Parlamentsregierung. Denn anders glaubte man so große Dinge und die größeren, die wenn möglich danach kommen sollten, nicht durchführen zu können. Um aber zur Diktatur zu gelangen, mußte das demokratische Regime diskreditiert werden, denn aus heiterem Himmel kann man keinen Staatsstreich führen, dazu gehört Sturm und ­Wolkenbruch. Dazu aber und zugleich um die Reparationen loszuwerden – das traf sich glücklich –, mußten Hunger und Elend herrschen statt der Sattheit.

Eine gewisse Rolle in dem großen Drama war der Nationalsozialistischen Partei zugedacht. Das war eine kleine Gruppe von Schreiern und Raufern, die einen fanatischen und brutalen Nationalismus predigte, bisher aber ein wenig beachtetes Dasein geführt hatte; bei den letzten Reichstagswahlen, im Mai 1928, hatte sie es, trotz allem Bemühen zum Lärmmachen, nur auf zwölf Abgeordnete gebracht. Dieser übel beleumundeten Gruppe leiteten nun die Drahtzieher reiche Geldunterstützungen zu. Die Elends- oder Deflationspolitik aber lieferte ihr, indem sie Massenarbeitslosigkeit produzierte, die Anhänger. Allerdings ging es den Pläneschmieden mit den nationalsozialistischen Ruffianen schließlich wie dem Zauberlehrling mit dem Besen: Sie schafften viel mehr, als sie sollten. Es ging aber doch alles in der gewünschten Richtung voran. Als erster Schritt auf dem Weg zum Staatsstreich wurde der Reichstag aufgelöst. Bei den Wahlen im September 1930 kamen hundertundsieben ­Nationalsozialisten ins Parlament. Zugleich schossen überall nationalsozialistische Zeitungen aus dem Boden. Und die Parteitruppe, die immer schon, wenn auch mehr verborgen, existiert hatte, wurde zur Parteiarmee. Plötzlich waren überall die Braunhemden, marschierten, lärmten, provozierten und griffen an. Dadurch, und aus den allgemeinen Gründen der künstlich hergestellten Verwirrung, traten auch die Gegenkräfte hervor: Sozialisten und Kommunisten sahen die Gefahr und waren gezwungen, sich der Taktik der Angreifer anzupassen. Denn mindestens strategisch, also dem allgemeinen Zug nach, waren die Nationalsozialisten die Angreifer. Wenn einmal aber ihre Gegner in der Taktik des Alltags zum Angriff schritten, so war das den Nazi umso lieber: Ihre Zeitungen konnten dann über »Rotmord« zetern.

So also kam es, daß die drei Jahre bis zum Beginn der Despotie im März 1933 von einem Bürger-Kleinkrieg erfüllt waren, der die allgemeine Verwirrung steigerte. Täglich fanden Überfälle statt, Straßenkämpfe, Schießereien, nicht selten Morde. Die juristische Liquidation wurde dann in Moabit unternommen; nicht immer mit großem Erfolg, wie man leider sagen muß. Es waren zwei Hauptgründe, warum Verfahren und Urteil nur selten befriedigen konnten: erstens fing die große Wendung an, ihre Wirkung auch unter den Moabiter Richtern und Staatsanwälten zu tun, die sich bisher meist um Unparteilichkeit bemüht hatten; zweitens aber sank die Bedeutung des Eides, je mehr die Parteileidenschaft im Kurs stieg. Auf der Unvoreingenommenheit der Richter und der Glaubwürdigkeit der Zeugen beruht aber hauptsächlich Wert und Würde der Rechtsprechung.

In diese Welt des Kampfs und der moralischen Abstumpfung trat Hans Litten, ein junger Mensch, klug, aber ohne Arg, zwischen Parteitrompetern und Intriganten eine anima candida, vor allem aber erfüllt von der übermächtigen Sucht, Unrecht zu hindern, Bedrohte zu retten, die Beleidigten und Erniedrigten zu erheben; ein Mensch, der sich gelegentlich »revolutionärer Marxist« nannte, »weit links von der kommunistischen Partei«, der aber seinem inneren Wesen nach einfach ein Christ war, so unerbittlich in seinem Christentum, daß er buchstäblich nach der Bergpredigt leben wollte, seinen Nächsten lieben, selbst seinem Feind gerecht werden und ihm verzeihen. Wo er seinen Stand haben mußte, das war selbstverständlich, wie die Verteilung der Kräfte nun einmal war: links, da doch von rechts, und mit allen Mitteln, angegriffen wurde. Aber auch, daß er zu Schaden kommen mußte, war unvermeidlich.

Der Rechtsanwalt Litten trat in den politischen Prozessen entweder als Verteidiger auf – wenn Kommunisten angeklagt waren; oder als Vertreter der Geschädigten, das heißt der Verwundeten oder der Witwen und Waisen von Getöteten – wenn Nationalsozialisten auf der Anklagebank saßen. Das letztere war eine besonders wichtige Aufgabe, aus einem Grunde, der wieder mit der politischen Situation zusammenhing. Wie ich schon gesagt habe, begannen auch die beamteten Juristen in Moabit dem Druck von rechts zu weichen. Woran man ja sonst überall im Reich während der ganzen republikanischen Zeit gewöhnt war, das trat auch hier ein: Man konnte sich nicht mehr darauf verlassen, daß das Recht ohne Rücksicht auf die Partei angewendet wurde. Waren Linke angeklagt, so war die Verfolgung unnachsichtlich; sollten sich aber National­sozialisten verantworten, so schien die Untersuchung nicht immer lückenlos, manchmal war es, als ob die Staats­anwaltschaft mehr im Interesse der Täter handle als der von der Tat Getroffenen, als ob sie mit der Verteidigung im Bunde sei. Unerklärlich war das schließlich nicht; die Beamten dachten an ihre Zukunft, und die Zukunft gehörte offenbar irgendeiner Art der nationalistischen Reaktion, vielleicht sogar den Nazi selbst.

Litten hatte Erfolg. Der heilige Eifer, den er der Sache widmete, der unermüdliche Ernst, mit dem er sich seiner Aufgabe unterzog, die Ausschließlichkeit, mit der er Zeit und Arbeitskraft opferte – so außerordentliche Anstrengungen machten sich bezahlt. Nicht allerdings im materiellen Sinn; meist verdiente er kaum genug, um sein Bureau laufend zu erhalten. Aber juristisch für die Wahrheitsfindung lohnte der Eifer sich. Einmal wurde eine Gruppe von Kommunisten freigesprochen, weil es gelang, nachzuweisen, daß sie überfallen worden waren und in gerechter Verteidigung gehandelt hatten. Ein anderes Mal wurden Nationalsozialisten, ein sogenannter »SA-Sturm« verurteilt, die einen politischen Gegner getötet hatten.

Litten zog sich schon durch seine forensischen Erfolge die Aufmerksamkeit und Abneigung der Nationalsozialisten zu, auch die seiner nationalsozialistischen Kollegen. Die Abneigung sollte sich zum Haß steigern durch einen folgenschweren Zwischenfall: Hitler wurde in Moabit als Zeuge vernommen. Rechtsanwalt Litten wollte nachweisen – auch hier als Vertreter der durch Nazi-Terror Geschädigten –, daß die Partei selbst Gewalttätigkeiten ihrer Mitglieder dulde, ja sie hervorrufe. Darum wurde der Parteiführer geladen.

Hitler hat schwerlich jemals den Plan gehabt, den Staat geradezu und direkt anzugreifen. Auch sein Putsch von 1923, der sogenannte Bürgerbräu-Putsch, war ja ein Versuch gewesen, Teile der Staatsmacht zu verführen und mit ihrer Hilfe das demokratische Regime zu überwältigen. Sein Gefühl für materielle Macht ist immer sehr empfindlich gewesen. Auch 1923 kam es ihm darauf an, die Verwalter der bewaffneten Macht, damals der bayrischen, »mit sich zu reißen«. Erst als das mißlungen war, ließ er sich anderntags dazu verleiten, die Polizei herauszufordern, und zwar bestimmte ihn General Ludendorff dazu, der der Überzeugung lebte, kein Deutscher in Uniform könne auf ihn, auf den »Feldherrn«, schießen. Als dann doch geschossen wurde und Hitler auf allen vieren aus dem Getümmel weggekrochen war, trug er einen tiefen Eindruck davon. Nie hat er sich seither wieder freiwillig in Lebensgefahr begeben. Er war also kein Revolutionär im Vulgärsinn. Andererseits aber war es gerade das, was er wenigstens einem Teil seiner Anhänger, den desperaten Arbeitslosen und den brutalen Straßenschlägern, vorspiegelte. Hätten sie gewußt, daß sie nur eine untergeordnete Rolle in einem feinen Spiel spielten, daß sie nur den Vorwand für den Staatsstreich, für die von oben ins Werk gesetzte Umwälzung, liefern sollten, so hätten sich gerade die ehrlichen Fanatiker unter ihnen mit Abscheu von dem »Führer« abgewendet. Einige von ihnen hatten das soeben, Frühjahr 1931, getan, weil sie den Glauben verloren hatten.

Hitler hatte also eine schwere Aufgabe. Um sich einem immer noch möglichen Zugriff des Staats zu entziehen, aber auch um das Gewissen des Reichspräsidenten von Hindenburg zu schonen, mußte er laut versichern, er wolle sich in seinem politischen Kampf nur verfassungsmäßiger Mittel bedienen. Andererseits mußte er die Beteuerungen so halten, daß sie von der SA, von den »rauhen Kämpfern«, für Schwindel, für einen wohlgelungenen Betrug an den großbürgerlichen Geldgebern gehalten wurden. Keine Kleinigkeit, so kompliziert zu lügen. (»Glaubt ihm nicht! Er spricht die Wahrheit«, schrieb ich damals, die Nazi-Fanatiker warnend, im Berliner Tageblatt.) Da die schwierige Aufgabe aber unerläßlich war, übrigens dem Talent des gewandten Mannes ganz angemessen, so unternahm er es, sogenannte »Legalitätseide« zu schwören. Er hatte vor kurzem in einem Prozeß in Schweidnitz geschworen; dann den großen, prächtigen, berühmten Eid vor dem Reichsgericht in Leipzig. Und nun wiederholte er sein Auftreten in Moabit. Um das vorwegzunehmen: Es gelang ihm auch hier nicht übel. Mit einer Mischung von patriotischem Pathos und sophistischer Dialektik und mit der vollkommenen Verachtung der Realität, die ihm eigen ist, zog er sich aus der Affaire.

Litten hatte ihm aber doch gehörig zugesetzt. Es ging nicht so leicht ab wie in Leipzig, wo ihm die Reichsrichter einfach die Stichworte zu einer Propagandarede geliefert hatten. Litten hatte nicht wenige Zitate aus der national­sozialistischen Literatur zur Hand – »die Gegner zu Brei zerstampfen«, »von der Revolution des Worts zur Revolution der Tat übergehen« und anderes mehr –, er vernahm den prominenten Zeugen mit der ihm eigenen beharrlichen Ruhe, machte ihn ein paar Mal wütend und ließ ihn zwei Stunden lang beträchtlich schwitzen. Ob damals irgend jemand im Saal eine Ahnung hatte, daß er sich selbst das Urteil qualvollen Todes gesprochen hatte? Ich glaube, keiner von uns vermochte so weit zu blicken.

Das war 1931. Litten wurde jetzt immer öfter der Gegenstand von nationalistischen Presseangriffen. Aber man verfolgte ihn auch mit Denunziationen bei der Anwaltskammer, ein altes und manchmal bewährtes Mittel, um sich eines gefürchteten forensischen Gegners zu entledigen. Jedoch versagte das Mittel hier. Der Referent der Kammer kam selbst, Litten in seiner Tätigkeit im Gerichtssaal zu beobachten; er fand, daß der junge Verteidiger im Interesse seiner Mandanten und im Einklang mit dem Gesetz handelte. Ein unangenehmer Gegner, ja, das war er, aber er hielt es nicht für seine Aufgabe, angenehm zu sein; opportunistisch wollte er und konnte er nicht handeln.

Der Staatsstreich ging in Etappen vor sich. Wohl das wichtigste Teilstück war die Aktion vom 20. Juli 1932, als der Reichskanzler von Papen mit einer verfassungswidrigen Notverordnung des Reichspräsidenten, aber auch, was mehr bedeutete, mit Reichswehrsoldaten die verfassungsmäßige Regierung des Landes Preußen aus dem Amt jagte, weil in ihr noch immer Sozialdemokraten Minister waren. Wen vertrat eigentlich jetzt der Staatsanwalt, mit dem Litten, diesmal wieder Verteidiger, gerade in langdauerndem, erbittertem Streit lag? Das, verlangte Litten, sollte in einer amtlichen Erklärung und durch Vernehmung der Nächstbeteiligten aufgehellt werden, und er wollte, daß auch der Reichspräsident Generalfeldmarschall von Hindenburg darüber gehört werde. Man mag sich vorstellen, wie wenig solche Anträge dazu beitrugen, die Beliebtheit des Rechtsanwalts Litten zu vermehren. Zwar war es richtig, daß der Verfassungsbruch, den auch der »ehrwürdige« Nationalheld gefördert hatte, allem Gericht die Rechtsgrundlage unter den Füßen wegzog. Aber sollten die Richter, da sie entschlossen waren, für das Gehalt weiter zu dienen, vielleicht mit Vergnügen hören, daß das im Gerichtssaal ausgesprochen wurde?

Kann man einen Unbequemen nicht um deswillen beseitigen, was ihn unbequem macht, so sucht man nach Nebensächlichem, womit man ihm eine Falle stellen kann. Littens Erfolge beruhten auch darauf, daß er mit größerem Zeitaufwand, als sonst Anwälte sich erlauben, Erhebungen auf eigene Faust anstellte. Es war unvermeidlich, daß er dabei mit Menschen von geringem bürgerlichen Ansehen, mit Psychopathen, unsicheren Gesellen in Berührung kam. Einer von denen fand sich, der einmal und noch einmal seine Meinung änderte und dann Litten beschuldigte, er habe ihn zu einer falschen Aussage bestimmen wollen. Zwar glaubte das niemand, aber das Gericht beschloß, der Rechtsanwalt Litten sei der Begünstigung verdächtig und er sei von der Verteidigung auszuschließen. Ein solcher Beschluß war noch nicht erhört. Einen Augenblick schien es, als wolle sich die ganze Anwaltschaft vor Litten stellen, seine Sache zu der ihren machen. Auch das Kammergericht besann sich seiner besseren Vergangenheit und hob den Beschluß auf. Als aber darauf das untere Gericht – wieder ein sehr ungewöhnlicher Schritt – sich selbst für befangen erklärte, die Verhandlung, die bereits vier Monate gewährt hatte, von neuem begonnen werden mußte und auch das neue Gericht wieder Litten von der Verteidigung ausschloß, wich das Kammergericht zurück und bestätigte den schweren Eingriff in die Rechte der Anwaltschaft. Es war der Herbst des Jahres 1932, Abend lag über der deutschen Republik, und das Ende aller Freiheiten und Rechte dämmerte herein.

Dieser letzte große Prozeß, in dem Litten tätig war, ging um einen Überfall, den Nationalsozialisten auf die Kolonie »Felseneck« unternommen hatten und dem Kommunisten entgegengetreten waren. In dem Getümmel war ein Nationalsozialist namens Schwarz zu Tode gekommen. Wer den Streich gegen ihn geführt hatte, war nicht zu ermitteln gewesen. Als dann Hitler regierte, griffen die Behörden, von neuem Geist beseelt, viele der blutigen Vorfälle der Bürger-Guerilla wieder auf, stellten neue Erhebungen an, verurteilten Kommunisten und Sozialisten, die mit einer Gefängnisstrafe weggekommen waren, zum Tode, sperrten andere ein, die vorher für unschuldig befunden worden waren; die Nazi-Bürgerkrieger waren seither gebührend geehrt worden und fungierten jetzt als klassische Zeugen. Im Verlauf der Wiederaufnahme des »Felseneck«-Prozesses wollte man von Litten, nun Insasse eines Konzentrationslagers, erfahren, wer eigentlich jenen Schwarz vom Leben zum Tode gebracht hatte. Das wußte er wahrscheinlich nicht, wollte es aber jedenfalls, treu seiner Anwaltspflicht, nicht sagen. Darum wurde die Tortur gegen ihn angewendet, und er versuchte Selbstmord, um sich selbst den Mund zu verschließen.

Auf der Höhe seiner Moabiter Tätigkeit habe ich Litten einmal zugeredet, er möge weniger intransigent sein, es manchmal billiger geben und nicht immer alles auf die Spitze treiben; wir würden ihn sonst nicht lange in Moabit behalten und könnten ihn doch gut brauchen. Er hat erwidert, er sei überzeugt, es werde ohnehin nicht lange mehr mit unserem Rechtswesen dauern, schon deshalb sehe er keinen Grund zu Konzessionen. Ich muß gestehen, er sah die kommenden Dinge genauer als ich. Übrigens war es nicht so lange nachher, daß seine Tätigkeit in politischen Prozessen abnahm; die »Rote Hilfe«, die Rechtshilfe-­Organisation der Kommunistischen Partei, ließ ihm keine Mandate mehr zukommen. Warum? Ein Harmloser würde den Grund nicht erraten; Litten war zu erfolgreich. Der kommunistischen Agitation war mit Bluturteilen und mit Märtyrern in den Zuchthäusern gedient, nicht mit Freisprüchen und mit gerechten Entscheidungen der bürgerlichen Gerichte. Das war die Erklärung, die Litten selbst mir gab, der ja mit der Partei nichts zu tun hatte.

Mit der kommunistischen Partei oder irgendeiner anderen, mit Politik im engeren Sinn hat Hans Litten nichts zu tun gehabt. Er war ein franziskanischer Mensch, und da er einmal in die Juristerei verschlagen war, so stand er fürs Recht, unnachsichtlich, nicht für billigen Vergleich, nicht für Kompromiß. Das Recht ist immer die Sache der Schwachen; die Starken brauchen kein Recht, und nur zu sehr sind sie geneigt, da sie ja die Macht haben, ohne Recht auszukommen.

Der franziskanische Mensch Hans Litten wäre vielleicht unangefochten durch die republikanische Periode und ins Dritte Reich gewandert, hätte ihn nicht sein Beruf zum Kämpfer ums Recht gemacht. So aber kam er, unvermeidlich wie ich sagte, in Konflikt mit den durch Rechtsbruch Heraufsteigenden wie mit den offiziellen Rechtswahrern, als sie anfingen, weich gegen die Rechtsbrecher zu werden und sich also gegen Rechtskämpfer verhärten mußten. Gefängnis, Tortur und Tod hat er fürs Recht erlitten. Er ward, schon im dämmernden Morgen nach dem Reichstagsbrand, verhaftet, nicht als Revolutionär – als solcher hatte er sich nicht betätigt –, sondern weil er in Moabit seine Pflicht als Rechtsanwalt treulich erfüllt hatte. Frau Litten berichtet, wie man lesen wird, von dem Versuch eines nationalsozialistischen Ministers, eine Milderung des Schicksals ihres Sohns zu erreichen; »Hitler lief blaurot im Gesicht an, als er den Namen hörte.« Da war es also klar, daß das Gefängnis lebenslang war. Warum? Weil der Rechtsanwalt Litten, seiner Pflicht getreu, nicht nur läßlich, Herrn Hitler verhört hatte. Und der Tortur ward er unterworfen, weil er, ich möchte sagen: übermenschlich pflichttreu, die Anwaltspflicht des Geheimnisses noch wahrte, als schon die ganze Rechtsordnung, auf der solche Pflicht ruhte, im Abgrund der Nazi-Anarchie verschwunden war.

Viele Male wurde versucht, während Litten noch lebte, die Anwaltschaft fremder Länder für den außerordentlichen Fall zu erwärmen. (Von mehreren vergeblichen Versuchen könnte ich selbst, wollte ich bitter sein, erzählen.) Endlich gelang es doch, eine Anzahl Namen von englischen Juristen unter ein Gesuch zu sammeln, von dem man in Frau Littens Bericht lesen wird. Ich muß gestehen, ich glaube nicht, daß man bis heute verstanden hat, was der Opfergang Hans Littens für uns, für die Juristen, bedeutet –, soll denn unser Beruf mehr sein als eine bestimmte Methode der logischen Argumentation und als ein Gewerbe, nämlich der breite und feste Quader in der Grundlage abendländischer, christlicher Zivilisation.

Vielleicht wird das mehr verstanden werden, wenn man Frau Littens Bericht gelesen hat, den niemand ohne Erschütterung lesen wird. Und wenn er dazu beitragen wird, Entsetzen und Grauen vor Nazi-Deutschland zu erregen, so mag er auch dazu helfen, daß die Achtung nicht ganz verschwindet vor dem Volk, das eine solche Mutter und einen solchen Sohn hervorgebracht hat. Mich, wenn ich das noch sagen darf, hat das Lesen dieses Buchs in dem Glauben gestärkt, daß Deutschland doch nicht verloren ist.

 

Oxford, März 1940

 

I. Teil: Von Sonnenburg bis Esterwegen

 

1. Sonnenburg: Mordsturm 33 rächt sich

In der Nacht des Reichstagsbrandes wurde mein Sohn verhaftet. Seit dem Felseneck-Prozeß lebte ich in Angst um ihn. Ich hatte ihn angefleht, für eine Weile ins Ausland zu gehen. Ein Haus und Geld hatte man ihm dort zur Verfügung gestellt. Er lehnte alles ab mit den Worten: »Millionen von Arbeitern können nicht heraus, auch ich muß bleiben!«

 

Am 28. Februar 1933 holte man ihn morgens um vier Uhr aus dem Bett. Seine Freunde Fürst, mit denen er einen gemeinsamen Haushalt führte, erzählten, daß er mit mehr Ruhe, als er sich gewöhnlich gönnte, ein Bad nahm, während sein Zimmer gründlich untersucht wurde. Nichts Verdächtiges fand sich. Nur ein paar Grundrißzeichnungen von Kathedralen, in denen er den Übergängen von romanischen zu gotischen Formen nachging, wurden beschlagnahmt. Niemand regte sich sonderlich auf. Selbst ich, die den Nationalsozialisten jede Barbarei zutraute, meinte: »Recht anständig von der Regierung, daß sie ihre Gegner vor den braunen Horden schützt, für die doch nun sicher eine hemmungslose ›Nacht der langen Messer‹ kommt.« Man hörte von zahllosen namhaften und belanglosen politischen und unpolitischen Leuten, die festgenommen wurden. Das beruhigte, ebenso wie das Wort Schutzhaft.

Bald hörte man allerdings Schlimmeres. Viele der Verhafteten waren in SA-Kasernen verschleppt. Viele Todesfälle infolge von Mißhandlungen wurden bekannt. Wir priesen das Schicksal meines Sohnes. Er war als einer der ersten von Polizeibeamten verhaftet und ins Polizei­gefängnis eingeliefert worden. Die späteren Verhaftungen wurden gewöhnlich von SA- und SS-Leuten vorgenommen, und wer in deren Hände fiel, wurde meist übel zugerichtet.

Mein Sohn kam am Tage nach seiner Verhaftung mit einem Schub von Ärzten, Rechtsanwälten, Schriftstellern in das Gefängnis von Spandau. Auch von dort kamen zuversichtliche Nachrichten. Viele erklärten zwar, die Primitivität der Lebensführung sei unerträglich; aber meinem Sohn, der gewöhnt war, ein spartanisches Leben zu führen, machte das nichts aus. Außerdem: Man bildete sich ein, in einem Rechtsstaat zu leben; wenn die Machtergreifung beendet und alles geregelt sei, würde man wieder frei werden und seiner Arbeit nachgehen.

Die Sorge um das Anwaltsbüro war jetzt das Wichtigste. Der Betrieb stockte; denn auch der Anwalt, mit dem mein Sohn in Bürogemeinschaft lebte (Barbasch), saß in Spandau. Die junge Sekretärin meines Sohnes, Margot Fürst, hatte vor acht Tagen ihr zweites Kind bekommen. Das hinderte sie nicht, sich mit allen Kräften der Büroarbeit zu widmen. Vertreter wurden gesucht, die den Betrieb notdürftig aufrechterhalten konnten. Aber schwierig ist es. Viele haben Angst und werden dafür von der tapferen kleinen Sekretärin gescholten. Einer von ihnen, auf den sie besonders böse ist, weil er doch völlig unbelastet sei, wird am nächsten Tage von der SA zu Tode geprügelt. Er hatte einmal in einem SA-Mordprozeß als Augenzeuge eine der Wahrheit entsprechende Aussage gemacht.

Nun setzt eine Massenflucht von Anwälten ein, die im wahren Sinn Anwälte des Rechts gewesen waren und sich nicht rechtzeitig gleichgeschaltet hatten. Es findet sich keiner mehr, der wagt, eine Stunde ins Büro zu kommen oder eine Unterschrift zu leisten. Die Sekretärin darf mit ihrem Chef in Spandau Briefe wechseln, darf ihn in ­eiligen ­Angelegenheiten persönlich oder telefonisch sprechen. Und wiederholt schärft er ihr ein, jeden Verlust, der entstanden ist, sofort zu notieren, um Unterlagen für einen späteren Schadenersatzprozeß zu haben.

Wir bitten Alsberg, Hans zu verteidigen. Alsberg lehnt es ab, nennt »unbelastete« Anwälte, bei denen Hans in guten Händen sei. Diese wenden sich an die zuständigen Beamten, erhalten aber die Mitteilung, daß vorläufig keinerlei Schritte getan werden können. Einige anständige Beamte geben ihnen den Rat, sich nicht durch ein Eintreten für Litten zu gefährden. Manchen raten sie sogar, sich schleunigst aus dem Staube zu machen. Tatsächlich erschien bei einigen der so Gewarnten auch die SA, um sie zu verhaften.

Ich mache keinen Versuch, Besuchserlaubnis zu erhalten, schreibe auch keinen Brief an meinen Sohn. Die Briefe und Besuche seiner Sekretärin sind wichtiger. Sie steht allen diesen Dingen viel gewandter gegenüber als ich. Ich versehe sie mit Geld, damit sie alles kaufen kann, was Hans braucht.

In der ersten Aprilwoche erhalten wir eine neue Adresse von Hans: Konzentrationslager Sonnenburg! Es ist eine Karte; er teilt mit, daß es ihm gutgehe, daß es sich nur um eine örtliche Veränderung handele und daß sonst alles beim alten bleibe. Der nächste Brief berichtet nichts anderes, doch meinen wir, seine Stimmung müsse gedrückter sein, da er sein Testament erwähnt und seinen Freunden Fürst rät, seine kostbare Bibliothek zu verkaufen; er brauche sie nicht mehr.

Gleichzeitig schwirren in der Stadt Gerüchte umher von Mißhandlungen der Schutzhäftlinge in Sonnenburg. Noch nichts über Hans. Aber ich ging vorbeugend zum Reichswehrminister Herrn v. Blomberg und bat ihn ­aufgrund unserer alten freundschaftlichen Beziehungen, sich um meinen Sohn zu kümmern. Ich erzählte ihm von den Gerüchten. Wenn ein Mann in seiner Stellung nach Sonnenburg telefoniere, um sich nach dem Befinden des Schutzhäftlings Hans Litten zu erkundigen, so würde das einen solchen Eindruck auf die Wachmannschaften machen, daß sie nicht wagen würden, ihn zu mißhandeln. Er war liebenswürdig und höflich wie immer (als Kommandierender General in Königsberg hatte er Wert darauf gelegt, in unserem Hause zu verkehren). Natürlich wolle er, wenn es mich beruhige, an das Lager telefonieren. Er wolle auch bei der nächsten Gelegenheit mit Göring sprechen. Aber er lachte über meine Befürchtungen. Daß so etwas vorkomme, sei ganz ausgeschlossen, und wenn es sich ereigne, so gewiß nicht bei einem Mann vom Ansehen Littens. Er sei ein unterlegener Gegner, den man durch die Inhaftierung kampfunfähig machen müsse, vor dem man aber alle Hochachtung habe und den man gut behandeln werde, schon weil man wisse, welch schlechten Eindruck es in der Öffentlichkeit mache, wenn einem solchen Mann etwas geschähe.

Am andern Tage nehmen die Gerüchte festere Gestalt an. Die Sonnenburger Zeitung bringt eine Notiz, daß ein Transport von Schutzhäftlingen vom Bahnhof nach dem Lager Sonnenburg unter dem Gesang des Horst-Wessel-Liedes marschiert sei. Die Bewachung habe mit Gummiknüppeln nachgeholfen.

Frau Mühsam berichtete Margot Fürst folgendes: Sie hatte für den Geburtstag ihres Mannes von der Gestapo Besuchserlaubnis erhalten, wurde aber am Tage vorher durch ein Telegramm benachrichtigt, daß ihm ihr Besuch jetzt nicht passe. Ein verabredetes Zeichen machte sie darauf aufmerksam, daß das Telegramm erzwungen und ihr Besuch sehr wichtig sei. Es gelang ihr, ihn einen Augenblick im Hofe zu sehen, da sie den Erlaubnisschein der Gestapo in Händen hatte. Ihr Mann trug deutliche Spuren schwerer Mißhandlungen, auch Caspar schleppte sich nur qualvoll vorwärts. Man flüsterte ihr zu, Litten befände sich in so schlimmem Zustande, daß ihn keiner der Häftlinge mehr zu Gesicht bekäme. Frau Mühsam machte sich nun an die Bevölkerung von Sonnenburg heran und erfuhr, daß die Schutzhäftlinge auf ihrem Marsch durch Sonnenburg von den Wachmannschaften mit Gummiknüppeln und Fußtritten getrieben worden waren. Dann hatte man das Absingen des Horst-Wessel-Liedes von ihnen verlangt. Man muß bedenken, daß es damals noch die meisten Menschen mit Abscheu ablehnten, das »Zuhälterlied«, wie es im Volksmund hieß, zu singen, und daß diese Zumutung eine ungeheure Beleidigung war. Als einige der Gefangenen nicht mitsangen, fiel die SA über den Zug her und verprügelte die Leute so, daß viele von ihnen umfielen. Dann wurde mit den Nagelstiefeln so auf ihnen herumgetrampelt, daß sie sich kaum weiterschleppen konnten. Caspar, Litten, Mühsam, Ossietzky wurden am schlimmsten mißhandelt – so endete der Bericht.

Zur gleichen Zeit trifft ein Brief von Hans ein, aus dem unsere nun geschärften Augen sehen können, was sich zugetragen hat. Er spricht von verschiedenen Fällen aus seiner Praxis, die nicht existieren. Er schreibt ungefähr: »Über meinen eigenen Sorgen habe ich einige sehr wichtige Fälle ganz vergessen. Du mußt unbedingt dafür sorgen, daß sie mit Sorgfalt behandelt werden. Bär (er wurde von seinen Freunden Bär genannt) muß endlich das Recht eingeräumt werden, seinen Mietsvertrag zu lösen. Er steht mit den anderen Einwohnern so schlecht, daß sie ihn dauernd überfallen, wenn er nachts nach Hause kommt. Sie haben ihn wiederholt in lebensgefährlicher Weise verprügelt. Da alle Versuche, Abhilfe zu schaffen, nichts genützt haben, muß man versuchen, ihm eine andere Wohnung zu verschaffen. Ferner liegt mir der Fall Hali (Ha-ns Li-tten) sehr am Herzen. Der Mann hat bereits in seiner unglücklichen Situation mehrfach Selbstmordversuche gemacht. Sein Vater hat ja hohe Beziehungen und kann ihm durch diese sicher zu einer vernünftigen Stelle verhelfen. Er steht zwar schlecht mit seinem Sohn, aber Du mußt ihm klarmachen, daß es sich um dessen Leben handelt.«

Noch am selben Tage schreibe ich an Blomberg einen Brief, daß sich meine Befürchtungen bestätigt hätten, ja daß alles, was ich befürchtet hätte, übertroffen würde. Ich bitte ihn dringend, sein Versprechen zu halten und energisch für Hilfe zu sorgen.

Ich gehe mit Margot zusammen auf die Gestapo zu dem Staatsanwalt Dr. Mittelbach, dem die Lager bei Berlin unterstehen und der Hans und Margot von ihrer früheren Tätigkeit her kannte. Vor seiner Tür haben sich etwa dreißig Angehörige von Schutzhäftlingen angesammelt, um gegen die Sonnenburger Ereignisse zu protestieren. Dr. Mittelbach kommt gerade zur Tür heraus und erklärt, er empfange niemanden, im Lager wäre alles in Ordnung. Alle lassen sich wegschicken, nur wir beide bleiben hartnäckig.

Nachdem ich in seinem Zimmer eine heftige Beschwerde über die Vorkommnisse abgegeben habe, erklärt Dr. Mittelbach: »Das ist nicht so schlimm, Ihr Sohn ist ein bißchen verhauen worden, und zwar von seinen Mithäftlingen!«

Ich: »Mein Sohn war immer außerordentlich beliebt. Eine solche Tatsache wäre nur so zu erklären, daß die Häftlinge auf Befehl der Wachmannschaften mißhandelt ­haben.«

Dr. Mittelbach: »Nein, das ist psychologisch sehr wohl zu erklären. Diese Leute sehen jetzt ein, was sie sich eingebrockt haben, und lassen nun ihre Wut an denen aus, die sie beeinflußt und in diese Lage gebracht haben.«

Ich: »Ich habe kein Recht, Ihre Behauptung anzuzweifeln; aber eins weiß ich: daß die Wachmannschaften nicht nur ein bißchen verhauen, sondern sehr stark mißhandelt haben.« – Und ich erzählte ihm alle Einzelheiten, die ich in Erfahrung gebracht hatte.

Darauf meinte Dr. Mittelbach: »Nun, wenn Sie so genau Bescheid wissen, so will ich Ihnen zugeben, daß da Dinge passiert sind, die wir selber aufs schärfste mißbilligen. Wir haben für Abhilfe gesorgt. Die SA-Leute sind abgelöst und durch Polizei ersetzt. Ihr Sohn ist in Einzelhaft gebracht worden, damit er vor Übergriffen geschützt ist. Sie können ganz beruhigt sein!« Ich war wirklich beruhigt und bin auch jetzt noch davon überzeugt, daß Dr. Mittelbach, der den Eindruck eines anständigen Menschen machte, von dem guten Erfolg seiner Anordnungen überzeugt war.

Der nächste Brief meines Sohnes zeigte mir aber, daß sich seine Lage verschlechtert hatte. Wiederum kleidete er seine Klagen in fingierte Rechtsfälle aus seiner angeblichen Praxis ein und schrieb, daß man gerade die Einzelhaft zu ungestörten Folterungen benutzte. Wir ersahen daraus, daß er bereits mehrere Selbstmordversuche unternommen hatte und daß er uns bat, all unsere Beziehungen auszunutzen, um ihm zu helfen.

Ich setzte dem Dr. Mittelbach auseinander, daß seine Vorkehrungen nicht das Mindeste genützt hätten, daß alles noch viel schlechter geworden sei. Ich sagte ihm, daß ganz Berlin voll sei von diesen Nachrichten, daß man kein Café, keine Untergrundbahn betreten könne, ohne über Mißhandlungen zu hören. Aus den Briefen meines Sohnes erwähnte ich als einzige beunruhigende Äußerung, daß er sich wegen seiner schlechten Schrift entschuldigte, er habe keine Brille.

Ich bat um sofortige Besuchserlaubnis.

Dr. Mittelbach: »Ich kann Ihnen keinen Besuch gestatten, da bereits die Sekretärin Ihres Sohnes die Erlaubnis für die Besuche hat.«

Ich: »Das sind berufliche Angelegenheiten. Ich, als die Mutter, habe mehr Recht auf einen Besuch als die Sekretärin.«

Dr. Mittelbach: »Ich habe aber wirklich schon mehr Besuche gestattet, als ich verantworten kann.«

Ich: »Trotzdem habe ich als Mutter ein Anrecht auf einen Besuch. Ich habe mich lange genug zurückgehalten.«

Dr. Mittelbach: »Später, jetzt ist aus technischen Gründen ein Besuch nicht möglich!«

Ich: »Diese Besuchsverweigerung ist mir ein Beweis, daß sich mein Sohn in einem Zustand befindet, in dem sie ihn nicht vorzeigen können. Ich mache Sie für das Leben meines Sohnes verantwortlich.«

Dr. Mittelbach: »Ich kann doch nicht immer dabeistehen und aufpassen, daß Ihrem Sohn nichts geschieht.«

Ich: »Ihnen untersteht das Lager. Sie können den Befehl geben, daß die Mißhandlungen zu unterbleiben haben. Sie werden fähig sein, im Lager für Ordnung zu sorgen!«

Dr. Mittelbach: »Ihr Sohn ist eben so verhaßt bei der SA, daß man ihn beim besten Willen nicht schützen kann.«

Ich: »Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, könnte ich ihn schützen.«

Dr. Mittelbach: »Wie würden Sie das machen?«

Ich: »Ich würde sofort hinfahren, mir unter vier Augen von ihm erzählen lassen und mir seinen Körper ansehen. Wenn Sie sich auf diese Weise von den Mißhandlungen überzeugt haben, an deren Schwere Sie nicht glauben, so werden Sie es erreichen, daß die SA sich ordentlich benimmt. Außerdem würde ich mir niemals einbilden, daß sich Verbrecher, wenn ich sie in die Kleider anständiger Menschen stecke, auch anständig benehmen. Sie haben den Mord-Sturm 33, dem mein Sohn eine ganze Anzahl von Morden nachgewiesen hat, nicht zurückgezogen, sondern ihn mit Polizei vermischt und in Polizeiuniform gesteckt.«

Er versprach mir, sich am übernächsten Tage, an dem er im Lager zu tun habe, persönlich um meinen Sohn zu kümmern. Ich sagte ihm noch, daß ich im Interesse meines Sohnes alle meine Beziehungen mobil machen und daß ich zunächst den mir befreundeten Reichswehrminister v. Blomberg um Hilfe bitten würde.

 

Die nächste Nacht verbrachte ich auf der Eisenbahn. Hans war bereits einen Monat lang in Sonnenburg. Ich besuchte den Prinzen Wilhelm, den ältesten Sohn des Kronprinzen, mit dem mein Mann befreundet war. Er war von meiner Bitte keineswegs überrascht, da er im Bilde war. Aber er sagte: »Ich habe keinen Einfluß, und ich selber kann auch nichts riskieren, da ich als Stahlhelmer gefährdet bin. Ich muß froh sein, wenn mich die Brüder in Ruhe lassen.«

Ich: »Wollen Sie mir nicht eine Empfehlung an Ihren Onkel August Wilhelm geben? Da er schon lange Nationalsozialist ist, wird er Einfluß haben.«

Prinz Wilhelm lachte: »Auwi? Nein, mit dem hat unsere Familie offiziell gebrochen, als er Nazi wurde.«

»Und der Kronprinz?«

»Ja, hilfsbereit würde der sein, aber ob er Einfluß haben wird? Außerdem ist er in Italien, seine Adresse wechselt, er ist nur über die dortige Gesandtschaft zu erreichen. Brieflich läßt sich so etwas schwer erledigen. Aber wie ist es mit dem Grafen Alexander Dohna; der ist doch mit August Wilhelm eng befreundet? Ich fahre Sie gleich in meinem Auto zu ihm.«

Beim Grafen Alexander Dohna dasselbe Bild: »Prinz Auwi? Unmöglich, wir sind stockböse, seitdem er der Partei beigetreten ist. Wir haben sogar heftige Zeitungspolemiken miteinander gehabt. Außerdem, meine eigene Stellung ist wackelig. Ich fürchte jeden Tag selber hinausgeworfen zu werden.« Wir gingen alle gemeinsamen Bekannten von Bedeutung durch. Die anständigen waren ohne Einfluß, meist sogar gefährdet. Von den andern, die sich rasch noch zu den stärkeren Bataillonen geschlagen hatten, war keine Hilfe zu erwarten.

Prinz Wilhelm gab mir eine Empfehlung an einen führenden Stahlhelmer in Berlin, den ich einige Tage später aufsuchte und der mir erklärte: »Ich befinde mich selber in einer gefährlichen Situation durch meine enge Verbindung mit Düsterberg, den sie gerade hinausgeworfen haben. Ich bemühe mich Tag und Nacht, Stahlhelmer aus den Folterkellern der SA herauszuholen; aber ich kann nur selten einen Erfolg verzeichnen. Ich will versuchen, für Ihren Sohn weniger gefährdete Leute zu interessieren.«

Während wir mit Graf Alexander Dohna überlegten, ob sich nicht in unserem großen Bekanntenkreis ein einziger, gleichzeitig anständiger, ungefährdeter und einflußreicher Mann befände, kam ein Anruf aus Berlin von meinem zweiten Sohn Heinz, Dr. Mittelbach habe soeben angerufen, ich könne Hans in Spandau besuchen.

 

2. Spandau – noch nicht gleichgeschaltet

Ich fuhr mit dem Nachtzug zurück, ließ mir zu Hause Näheres berichten und begab mich zur Gestapo. Dort stand wieder eine endlos lange Reihe vor der Tür von Dr. Mittelbach. Nachdem ich etwa eine halbe Stunde gewartet hatte, sah ich nach den beiden durchfahrenen Nächten so elend aus, daß die anderen mir rieten, mich auf eine Bank zu setzen. Ich meinte, dann käme ich aus der Reihe heraus und bei dem großen Andrang wahrscheinlich nicht mehr zu dem Staatsanwalt. Da ging ein Sturm der Entrüstung los: Was ich von ihnen dächte, selbstverständlich würde mir mein Platz bewahrt. Wir alle hier sind Angehörige von Schutzhäftlingen, also anständige Menschen!

Während ich auf der Bank saß, kam ein SA-Mann an mir vorbei, so recht ein Typ, wie ich mir die Sonnenburger Wachmannschaft vorstellte. Der Blick, mit dem ich ihn ansah, muß meine Gedanken sehr deutlich widergespiegelt haben, denn ein Mann in Zivil (ich glaube, daß es ein Gestapobeamter war) flüsterte mir zu: »Wenn man so haßerfüllte Augen hat, macht man sie lieber zu.«

Ich begriff jetzt, weshalb mich Heinz immer rasch um eine Straßenecke oder in ein Haus zog, wenn wir auf der Straße marschierenden SA-Truppen begegneten. Er hatte mir immer erklärt, mein Gesicht drücke so leidenschaftlich Haß und Verachtung aus, daß es eine Gefährdung für mich sei. Und das war lange vor meinen persönlichen Erfahrungen. Es rührte von einem Begebnis her, das mich persönlich eigentlich nichts anging: